Hallo,
ich habe erstmalig den Fall, dass sich bei einem AN die Steuer-ID geändert hat. (wurde wohl doppelt vergeben)
Der MA ist seit 2016 beschäftigt und zu ELSTAM angemeldet.
Kann ich ihn einfach zum Ende Vormonat abmelden, ID im laufenden Monat ändern und dann neu bei ELStAM anmelden ?
Oder muss die dann zum rückwirkend zum Jahresanfang gemacht werden?
Vielleicht hatte ja jemand schon mal den Fall..
Danke für Info
Wolfram
Hallo,
da Sie nichts von einer Fehlermeldung in Bezug auf Änderungslisten geschrieben haben, gehe ich davon aus, dass die alte Nummer bis zum jetzigen Stand der Abrechnung gültig war/ist. Dann müssen Sie wegen des Abrufs der Änderungslisten nichts rückwirkend korrigieren. Wie es bei der Übermittlung der LSt-Bescheinigung am Jahresende aussieht, sollten Sie mit dem FA abstimmen.
MfG
Ja genau, so hab ich es auch gemacht....
nur jetzt frag ich mich halt ob das in Bezug auf die LSt-Bescheinigung richtig war.
Muss ich halt am Jahresende mal kontrollieren..
Hallo Herr Wiesner,
ich habe bei einem AN nun auch eine Änderung der Steuer-ID.
Mich interessiert, ob in Ihrem Fall die Lohnsteuerbescheinigung korrekt war.
Viele Grüße
Ulrike Scheck
Hallo Frau Scheck,
ja die Lohnsteuerbescheinigung war richtig 😉
MFG