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Lohnartenzuordnung in Buchungsbeleg Lohn- u. Gehalt

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letzte Antwort am 21.09.2017 16:07:38 von t_r_
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Claudia-FU
Aufsteiger
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Mir ist im Rahmen der Umstellung der GmbH-Gesellschafter Geschäftsführer bei der PKW-Nutzung (auf Konto 4153) aufgefallen, das hier im Büro die LA 2420 ebenso wie die LA 2440 auf das Konto 4175 in der Fibu läuft. Meines Erachtens gehört die LA 2420 (sind die 0,03 % des Listenpreises, da auch geldwerter Vorteil) auch auf das Konto 4153. Gibt es irgendwo eine Liste, welche LA normalerweise auf welches Fibukonto läuft? Oder ist das immer individuell hinterlegt? Leider kann ich in der Literatur dazu nichts finden, nur wie man die LA einem Fibu Konto zuordnet. Meine Lohnbearbeitungskollegen meinen, das ist schon immer so. Ich mache erst seit einem Jahr wieder Gehälter und habe daher manchmal einen schweren Stand, wenn mir was auffällt und möchte das natürlich Belegen können, weil es nur dann geändert wird.

t_r_
Allwissender
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Hallo,

auch wenn das Dokument für Lodas ist, dürfte Ihnen Punkt 13 weiterhelfen:

Firmenwagen / Privatfahrt / Dienstwagen (Beispiele für LODAS)

Hier sind zwar die Konten für Arbeitnehmer angegeben, aber die Ableitung für den Gesellschafter-GF lassen sich daraus ja gut erschließen.

Viele Grüße

T. Reich

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Claudia-FU
Aufsteiger
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Vielen Dank Herr Reich. Da liege ich wohl falsch. Wobei ich doch verwundert bin, da m.E. eben der geldwerte Vorteil mit auf die Kfz-Nutzung gebucht werden muss, da es ja keine Fahrtkostenerstattung ist . Vor allem, wenn die Kfz-Nutzung extra bei der Tantiemeberechnung mit berücksichtigt werden muss(steht so im Vertrag). Das Konto 4175 ist laut Kontenplan getextet mit Fahrtkostenerstattung Wohnung/Arbeitsstätte. Eben diese Kosten muss der MA versteuern und hat keine Erstattung dieser Kosten, sonst könnte er ja keine Fahrten Wohnung/Arbeit in seiner Steuererklärung ansetzen. Pauschal besteuerte Fahrtkosten jetzt ausgenommen.

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t_r_
Allwissender
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Es werden ihm die Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte "erstattet". Die Erstattung erfolgt in Form der Sachbezugsgestellung eines PKWs für diese Fahrten. Grundsätzlich können Sie ja alles in Form von Sachbezügen an einen Arbeitnehmer "erstatten". Es muss halt "nur" in den meisten Fällen versteuert werden.

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letzte Antwort am 21.09.2017 16:07:38 von t_r_
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