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ZV-Formular - Erfahrung mit Seite 3 bzw. Anlage 1

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letzte Antwort am 19.09.2017 13:27:46 von agmü
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agmü
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Kurze Frage in die Runde an alle Kollegen, Kanzleimitarbeiter die ZV betreiben

Wie gehen Sie mit der Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 11.05.2016, Az. VII ZB 54/15, im Hinblick auf die Anlage 1 des Gerichtsvollzieherformulars um?  Nach meiner "bescheidenen" Erfahrung wird die Entscheidung von DATEV Anwalt classic wohl derzeit nicht (mehr) unterstützt.

M.E. lassen sich die Überlegungen des Bundesgerichtshof auf die Anlage 1 des GVZ-Formulars vollständig übertragen.

Bevor ich bei der Softwareentwicklung hier etwas anstoße meine kurze Rundfrage, wie Sie die Sache sehen.

@DATEV:  der Sachverhalt liegt bereits in der Entwicklung.  Die Umfrage dient der Vorbereitung der Diskussion über die Entwicklung .

mfkg

Andreas G. Müller

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
rahayko
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Hallo Herr Kollege!

Hier mal ein Link zur Entscheidung: https://openjur.de/u/891947.html

Leider ist das Bild der Bearbeitung durch die Gericht auch sehr uneinheitlich.

Jedenfalls verwenden wir die Seite 3 nicht, sobald eine Teilzahlung geleistet wurde und hieraus noch Zinsforderungen resultieren. Es gibt dann bei Monierungen durch die Rechtspfleger einen "Standardtext" zur Begründung, da diese Situation eben nicht mit der Seite 3 dargestellt werden kann.
Ich werde mal Nachfragen, ob sich da in der Bearbeitung bei uns etwas geändert hat.

Viele Grüße aus dem Norden!
DE.BRAK.455397c6-75a8-4428-af24-5b6e2e3716de.ead6
agmü
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Hallo Herr Kollege,

gerade weil mir die Entscheidung bekannt ist, und ich diese im Rahmen eine Monierung (durch mein Hausgericht) zerpflückt habe, bin ich zu dem Ergebnis gelangt, dass die Formel Teilzahlung ≠ Verwendung Seite 3 nicht ohne weiteres zutreffend ist.

Ich bin sofort bei Ihnen, wenn Teilzahlungen nur zu einer teilweisen Tilgung einzelner Kostenpositionen führen, und eine Abgrenzung daher nicht möglich ist; wenn etwa auf die aus 1.000,00 Euro Hauptforderung aufgelaufenen Zinsen von 100.00 Euro ein Teilbetrag von 50,00 Euro bezahlt wurde.  Dieser Sachverhalt lässt sich auf Seite 3 / Anlage 1 tatsächlich nicht darstellen.

Was aber wenn auf eine Hauptforderung von 1.000,00 Euro nebst 100,00 Euro ein Betrag von 300,00 bezahlt wurden?  Es verbleiben zum Zahlungszeitpunkt 0,00 Euro Zinsen und 800,00 Euro Hauptforderung nebst Zinsen ab Tag nach Teilzahlung.

Wenn ich die Entscheidung richtig verstehe, sagt der BGH, dass dieser Sachverhalt im Formular vollständig und nachvollziehbar erfasst werden kann.

Wir haben mehrere Vollstreckungsakten bei denen die Schuldner durch Ratenzahlung die Nebenforderungen und einen Teil der Hauptforderung, sowie bis zu einem bestimmten Zeitpunkt die darauf aufgelaufenen Zinsen bezahlt, und danach die Zahlung eingestellt haben.  Hier generiert mit das Programm immer zusätzliche Forderungsaufstellungen.  Solange das Vollstreckungsorgan damit leben kann, soll es mir recht sein; wenn aber das Vollstreckungsorgan das Verfahren unter Hinweis auf das Fehlen der Seite 3 verzögert, ist der Mandant der gekniffene sollte die Vollstreckung nach monatelanger Diskussion für ihn positiv ausgehen, aber der Schuldner wieder einmal den Arbeitsplatz / die Bankverbindung gewechselt haben.

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
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rahayko
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Moin Herr Kollege,

da bin ich aber froh, dass Sie das so schreiben. Wir hatten uns hier immer für zu doof unerfahren gehalten, was diesen Punkt angeht.

Denn in der Tat, ist der von Ihnen geschilderte Fall a) anders als meiner b) kommt er nicht selten vor und c) kann er in der Tat in Seite 3 dargestellt werden, was wir dann immer irgendwie von Hand hinbiegen.

Viele Grüße aus dem Norden!
DE.BRAK.455397c6-75a8-4428-af24-5b6e2e3716de.ead6
agmü
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Moin Herr Kollege,

ich hätte nie gedacht, dass Sie nicht wissen wir Seite 3 auszufüllen ist.

Meine Schwierigkeit ist in dieser Konstellation auch nicht unbedingt Seite 3, sondern Anlage 1 zum ZV-Auftrag.  Lasse ich mir den ZV-Auftrag über Anwalt classic erstellen, gelange ich nie zu einer Anlage 1, da das Programm bei uns nur unter Hinweis auf die Teilzahlung auf die beigefügte Forderungsaufstellung verweist.

Lassen wir uns überraschen, was die Diskussion mit der Entwicklung ergibt.

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
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letzte Antwort am 19.09.2017 13:27:46 von agmü
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