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LODAS 10.5 - Verbuchung Baulohn (Maler / Bauhauptgewerbe)

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letzte Antwort am 22.11.2017 10:10:35 von heckerlein
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heckerlein
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Wolfgang_Stein
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Hallo Herr Hecker,

die Übernahme der Kontierungen mit der Umstellung ist möglich, wenn Sie den sechsstelligen Kontenrahmen aus dem Branchenpaket Bau nutzen. Im Baugewerbe wird lediglich dieser Kontenrahmen durch uns unterstützt und gepflegt.
Ein Zusammenhang zu den Baugewerben besteht hier nicht, die Konten werden in den Branchen mit Erstattungen der Sozialkassen, gleich behandelt.


Bei einer vierstelligen Kontierung muss die Kontierung manuell vorgenommen werden. Im Dokument 1071635 (Baulohn: Erstattung der Sozialkasse verbuchen ab LODAS-Version 10.5) finden Sie eine ausführliche Beschreibung dazu. Zusätzlich geben wir auch Vorschläge zur Kontierung mit vierstelligem Kontenrahmen. Sprechen Sie sich diesbezüglich mit Ihrer Finanzbuchhaltung ab.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
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Beste Grüße Wolfgang Stein
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heckerlein
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Wolfgang_Stein
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Hallo Herr Hecker,

Sie haben Recht! Es handelt sich um einen Fehler im Rechenzentrum.  Aktuell werden die Erstattungen bei Nachberechnungen sowie der Urlaubsvergütung im Maler – und Lackiererhandwerk nicht korrekt bzw. nicht verbucht.

Die Fehlerursachen werden derzeit noch von den Kollegen analysiert.

Aktuell ist nur die manuelle Verbuchung möglich.

Seit Dienstag gibt es zwei neue Info-Datenbank Dokumente zum Thema:

Verbuchung der Erstattungen bei Nachberechnungen (Fehler)

Erstattung der Urlaubsvergütung im Maler- und Lackiererhandwerk wird nicht
verbucht (Fehler)

Wir melden uns wieder, sobald wir neue Informationen zum Sachverhalt haben.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
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Beste Grüße Wolfgang Stein
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heckerlein
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Wolfgang_Stein
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Hallo Community,

die Dokumente wurden aktualisiert und die Fehler behoben. Eine Lösung finden Sie im jeweiligen Dokument.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
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Beste Grüße Wolfgang Stein
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heckerlein
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Monique_Müller
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Hallo Herr Hecker,

es gab tatsächlich einen Fehler bezüglich der Verbuchung. Dieser wurde am 07.11.2017 behoben. Mit einer Nachberechnung oder Wiederabrechnung wird die pauschale Erstattung wieder richtig verbucht.

Freundliche Grüße aus Nürnberg


Monique Schauer

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heckerlein
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