Hallo zusammen!
Wir arbeiten mit LODAS und ich habe ein Problem mit der Lohnsteueranmeldung II Quartal 2017.
Wir haben im Mai 2017 ein Mandat übernommen, welches davor mit Lohn und Gehalt abgerechnet wurde.
Daten wurden über DATEV übertragen.
Jetzt stellt meine Kollegin aus der Buchhaltung fest, dass bei der Lohnsteueranmeldung II Quartal der April 2017 nicht berücksichtigt bzw. gemeldet wurde.
Kann mir jemand sagen, wie ich den April "nachmelden" kann?
Vielen Dank!
Bianca Wetzel
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Wetzel,
über LODAS ist es leider nicht möglich, rückwirkend eine Lohnsteueranmeldung nochmals zu übermitteln. Die Datenübermittlung erfolgt nur, wenn der entsprechende Monat abgerechnet wird.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Werte der Lohnsteueranmeldung manuell zu korrigieren. Das Programm DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung steht hierfür zur Verfügung. In folgenden Info-Dokumenten finden Sie mehr Informationen über dieses Tool:
Info-Dokument 1080732 "DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung"
Alternativ könnten Sie direkt beim zuständigen Finanzamt über ELSTER die Lohnsteueranmeldung korrigieren.
Freundliche Grüße aus Nürnberg
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
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Hallo Herr Hecker, hallo Community,
mit dem Tool DÜ-Formular-Lohnsteuer-Anmeldung ist es ab der Version 1.3 möglich, eine Korrektur für eine im Programm Lodas erstellte Lohnsteuer-Anmeldung zu senden. Im Rechenzentrum wird im Vorfeld abgeprüft, ob für die Mandantennummer in Verbindung mit der Arbeitgeber-Steuernummer bereits eine Lohnsteueranmeldung übermittelt wurde. Sie können dann den Haken „Korrektur" aktivieren.
Bei früheren Versionen konnte die Berichtigung nur dann geschlüsselt werden, wenn auch eine Erstanmeldung über das Tool durchgeführt wurde.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
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Hallo Herr Hecker,
ja, das sehen Sie richtig. Über das DÜ-Formular lässt sich nur eine Korrektur senden, wenn die originale LSt-Anmeldung auch über DATEV gesendet wurde.
Beste Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
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