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Lohnsteueranmeldung rückwirkend ändern

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letzte Antwort am 23.08.2017 12:08:20 von heckerlein
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wetzel
Beginner
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Hallo zusammen!

Wir arbeiten mit LODAS und ich habe ein Problem mit der Lohnsteueranmeldung II Quartal 2017.

Wir haben im Mai 2017 ein Mandat übernommen, welches davor mit Lohn und Gehalt abgerechnet wurde.

Daten wurden über DATEV übertragen.

Jetzt stellt meine Kollegin aus der Buchhaltung fest, dass bei der Lohnsteueranmeldung II Quartal der April 2017 nicht berücksichtigt bzw. gemeldet wurde.

Kann mir jemand sagen, wie ich den April "nachmelden" kann?

Vielen Dank!

Bianca Wetzel

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
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DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Wetzel,

über LODAS ist es leider nicht möglich, rückwirkend eine Lohnsteueranmeldung nochmals zu übermitteln. Die Datenübermittlung erfolgt nur, wenn der entsprechende Monat abgerechnet wird.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Werte der Lohnsteueranmeldung manuell zu korrigieren. Das Programm DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung steht hierfür zur Verfügung. In folgenden Info-Dokumenten finden Sie mehr Informationen über dieses Tool:

Info-Dokument 1080732 "DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung"

Alternativ könnten Sie direkt beim zuständigen Finanzamt über ELSTER die Lohnsteueranmeldung korrigieren.

Freundliche Grüße aus Nürnberg

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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heckerlein
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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Hecker, hallo Community,

mit dem Tool DÜ-Formular-Lohnsteuer-Anmeldung ist es ab der Version 1.3 möglich, eine Korrektur für eine im Programm Lodas erstellte Lohnsteuer-Anmeldung zu senden. Im Rechenzentrum wird im Vorfeld abgeprüft, ob für die Mandantennummer in Verbindung mit der Arbeitgeber-Steuernummer bereits eine Lohnsteueranmeldung übermittelt wurde. Sie können dann den Haken „Korrektur" aktivieren.

Bei früheren Versionen konnte die Berichtigung nur dann geschlüsselt werden, wenn auch eine Erstanmeldung über das Tool durchgeführt wurde.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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heckerlein
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Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Hecker,

ja, das sehen Sie richtig. Über das DÜ-Formular lässt sich nur eine Korrektur senden, wenn die originale LSt-Anmeldung auch über DATEV gesendet wurde.

Beste Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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heckerlein
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letzte Antwort am 23.08.2017 12:08:20 von heckerlein
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