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LODAS: BAV nach Erreichen der Regelaltersgrenze (Pensionskasse)

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letzte Antwort am 07.08.2017 10:15:04 von björn
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wiebkewaschinski
Beginner
Offline Online
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309 Mal angesehen

Liebe Community,

unser Unternehmen zahlt für jeden MA einen steuerfreien AG-Zuschuss aus
laufendem Bezug zur bAV, dieser wird jährlich bzw. bei Austritt an das
zuständige Versicherungsträger weitergeleitet.

Nun ist folgende Problemantik aufgetreten:

MA ist zum 30.05.17 mit Erreichen der Regelaltersgrenze aus dem Unternehmen
ausgeschieden. Mit der letzten Abrechnung wurde der anteilige AG-Zuschuss zur
bAV steuerfrei mit der Lohnart 901 gebucht und an den Versicherungsträger
überwiesen.

Dieser Zuschuss wurde jetzt von diesem Träger an unser Unternehmen
zurücküberwiesen, mit dem Hinweis, dass der MA bereits im Rentenbezug ist und aus
steuertechnischen Gründen die weitergewährte freiwillige Leistung direkt vom AG
an den AN überwiesen muss, jedoch steuerpflichtig.

Durch das Löschen der im Mai getätigten steuerfreien Buchung kann ich die steuerfreie
Buchung rückgängig machen. Gemäß Fehler- und Hinweisprotokoll entsteht eine
Überzahlung für den Versicherungsträger und auf Grund dessen wird kein Zahlungsbeleg
erstellt. Was für mich korrekt erscheint, da ich den bAV-Betrag ja bereits
zurückerstattet bekommen habe oder muss ich hier über die Bewegungstabelle den Nettoabzug auch gegenbuchen?


  Korrektur Steuerfrei.png
  Fehler und Hinweis.png

Trotz dem Rentenbezug vom Versicherungsträger hat der MA Anspruch auf den weitergeleisteten
AG-Zuschuss, diesmal jedoch steuerpflichtig. Über den Reiter „Betriebliche
Altersvorsorge“ – „Arbeitgeberanteil“ kann dieser auch steuerpflichtig gebucht
werden.

Steuerpflichtig.png

Wird dieser steuerpflichtige Zuschuss per Nettoabzug BAV auch an den
Versicherungsträger weitergeleitet oder kann durch eine Änderung der
Bankverbindung im Reiter „Betriebliche Altersvorsorge“ der um die Steuer- bzw.
SV-Abzüge verminderte Beitrag direkt an den AN überwiesen werden?

Ich bin außerdem verwundert, dass der Nettoabzug BAV nicht auf der
Gehaltsabrechnung sichtbar wird, sondern wohl versteckt im Hintergrund läuft. Dieses
ist mir auch bei der „normalen“ steuerfreien Buchung aufgefallen. Lässt sich
dieses irgendwo ändern?

Ich glaube, ich habe einen großen Verständnisknoten im Kopf und ich hoffe,
dass ihr mir helfen könnt diesen zu lösen.

Vielen Dank und beste Grüße

W.Waschinski

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björn
Experte
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Nachricht 2 von 2
73 Mal angesehen

Hallo Frau Waschinski,

wenn die Beträge nur noch an den Arbeitnehmer überwiesen werden sollen würde ich hier die Bankverbindung vom Arbeitnehmer eintragen.

Die Arbeitgeber-Anteile werden im Nettobereich nicht mehr aufgeführt, seit dem die neue Entgeltbescheinigungsverordnung in Kraft getreten ist. Diese gehören nicht zu den Pflichtangaben auf der Abrechnung und führen seit dem auch immer mal wieder zu Verwirrungen.

Gruß

B. Niggemann

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letzte Antwort am 07.08.2017 10:15:04 von björn
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