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Datev Lodas / Lovor

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letzte Antwort am 12.07.2017 12:42:58 von krampsmiddendorf
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krampsmiddendorf
Einsteiger
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Hallo ihr lieben,

ich habe 2 Fälle einer gekündigten Kollegin übernommen.

GmbH Geschäftsführer PGRS 000 BGRS 0000 kein Abzu Sozi

LTd Geschäftsführer PGRS 900 BGRS 9001 kein Abzug Sozi aber Abzug Gesamtbeitrag PV und KV 

Zum einen weiß ich nicht, ob diese Schlüsselungen so richtig sind.

Es gab ja mal die B Tabelle für Geschäftsführer, die laut Dok 1021612 abgeschafft wurde.

In den ganzen Unterlagen finde ich sehr verwirrend, wie denn nun ein Geschäftsführer zu speichern ist.

Mich verunsichert, warum bei der Limited jeweils ein anderer Steuerabzugsbetrag bei Lovor heraus kommt, wenn ich bei der Sozialversicherung alles frei 0000, alles pflichtig 1111 und 9001 sprich Firmenzahler KV und voller Beitrag PV ändere.

Ich befürchte eine der beiden Firmen ist falsch angelegt.

Ich bedanke mich vorab für Eure Unterstützung.

Viele Grüße

C. Nohl

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 3
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Hallo Frau Nohl,

es ist nicht zwingend so, dass eine der beiden Schlüsselungen falsch ist.

Warum die Berechnung der Lohnsteuer unterschiedlich ist bei den Beitragsgruppen 0000, 1111 und 9001 können Sie aus dem von Ihnen bereits benannten Dokument 1021612 ersehen. Seit 2010 (gleichzeitig mit Abschaffung der Besonderen Lohnsteuertabelle B), wird in die Vorsorgepauschale bei Berechnung der Lohnsteuer auch eingerechnet, ob (und ggf. in welcher Höhe) Beiträge zur Rentenversicherung oder zur Kranken-/Pflegeversicherung gezahlt werden.

Bei dem Firmenzahler liegen Angaben über die Zahlung der Kranken-/Pflegeversicherung im Programm bereits vor, so dass hier die höhere Vorsorgepauschale berücksichtigt wird.

Bei Selbstzahlern benötigen Sie hierfür einen Nachweis und müssen dies im Programm entsprechend erfassen (Punkt 5 in dem von Ihnen genannten Dokument).

Dies hat aber letztlich nur Auswirkung auf die Berechnung der Lohnsteuer im Abzugsverfahren. Endgültig werden die korrekten Werte erst im Rahmen der Einkommensteuer-Erklärung angerechnet. Dort kommt es dann auf die tatsächlich gezahlten Beiträge an. Eine Vorsorgepauschale gibt es bei der Einkommensteuer nicht mehr.

Insoweit könnte alles korrekt sein.

Wenn und soweit Sie bei dem Selbstzahler Unterlagen für die freiwillige Krankenversicherung haben, sollten Sie dies bei der Lohnsteuerberechnung entsprechend anpassen.

Viele Grüße

Uwe Lutz

krampsmiddendorf
Einsteiger
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letzte Antwort am 12.07.2017 12:42:58 von krampsmiddendorf
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