Hallo,
ich arbeite mit LODAS Comfort. Ein geringfügig beschäftigter Mitarbeiter hat einen zweiten Minijob angenommen, ohne uns darüber in Kenntnis
zu setzen. Durch die Minijobzentrale wurden wir nun darauf aufmerksam gemacht, dass er die 450 EUR-Grenze überschreitet und ab 14.5.17 versicherungspflichtig wird. Wir werden nun aufgefordert, den Mitarbeiter ab 14.5.17 versicherungspflichtig zu melden. Der Mitarbeiter hat uns nun mitgeteilt, dass er zum nächstmöglichen Termin kündigen wird.
Wie kann ich jetzt vorgehen?
Muss ich den Mitarbeiter zum 13.5.17 geringfügig abmelden und dafür mit neuer Personalnummer ab 14.5.17 sV-pflichtig melden? Oder gibt es
da eine andere Vorgehensweise?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Heimann,
leider gibt es hier keine andere Möglichkeit als den Mitarbeiter über eine 2. Personalnummer abzurechnen.
Sie können aber über Mitarbeiter kopieren die kompletten Stammdaten auf die neue Personalnummer kopieren und müssen dann nur noch die entsprechenden Angaben für die Versicherungspflicht abändern.
Gruß
Björn Niggemann