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Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen: Vorlagen mit Platzhaltern für Ehegatten

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letzte Antwort am 08.11.2017 12:16:37 von 0815
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0815
Fachmann
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Hallo Frau kerstinmindel​,

in Ihrem Post Re: Vollmachtsdatenbank Vollmacht kann nicht übermittelt werden haben Sie auf Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1071585  verwiesen, in welchem wiederum u.a. folgendes steht:

6.3 Vollmachten für Ehegatten

Bei Ehegatten erfolgt die Freischaltung des gemeinsamen Steuerkontos (Zusammenveranlagung) nur, wenn beide Vollmachten mit identischen Berechtigungen innerhalb von 3 Kalendertagen elektronisch übermittelt werden. Beachten Sie dabei, dass die Vollmachten beider Ehegatten die Steuernummer des gemeinsamen Steuerkontos beinhalten. Ansonsten kommt es von Seiten der Finanzverwaltung zur Ablehnung beider Vollmachten.

Daher habe ich folgende Frage:

Sachverhalt: Eheleute haben 3 Steuernummern = 1 x Steuernummer Zusammenveranlagung + 1 x Steuernummer Ehemann für getrennte Veranlagung + 1 x Steuernummer Ehefrau für getrennte Veranlagung; siehe auch Dokumentvolagen-Platzhalter Steuernummer - Auswahl | Vorlagenverwaltung

Frage: Gewährleisten die Platzhalter in den Word-Dokumentvorlagen aus Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1071366 (Kapitel 3), dass alle 3 Steuernummern korrekt und vollständig befüllt werden, sodass keine Vollmacht von der Finanzverwaltung abgelehnt wird und der Abruf aller 3 Steuerkonten möglich ist?

System: Windows-Terminalserver, Windows Server 2008 R2 Standard Service Pack 1, Microsoft Office Word 2010, EO classic

Vielen Dank vorab & viele Grüße.

DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Mindel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

zu den 3 Steuernummern habe ich aktuell noch ein Verständnisproblem. Ich dachte entweder  habe ich eine Zusammenveranlagung mit einer Steuernummer oder ich bin getrennt veranlagt und habe 2 Steuernummern….

Eingetragen wird in den Vorlagen immer nur eine Steuernummer (die vom Wohnfinanzamt) aus den Stammdaten. In der VDB können sie weitere  Steuernummern erfassen.

Kerstin Mindel
Produktmanagement Vollmachtsdatenbank
DATEV eG

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Moin,

wir haben auch die Probleme mit den Steuernummern. Diese können wir nicht in ZMSD erfassen und in die Vollmachten übertragen. Der Kollege hat Folgendes beschrieben:

Das Finanzamt teilt die nachstehenden Steuernummern mit:

1. Ehemann - Einzelveranlagung

2. Ehefrau - Einzelveranlagung

3. Ehegatten - Zusammenveranlagung

macht 3 gültige Steuernummern für die Vollmachten erteilt werden müssen da ja unter jeder Steuernummer Erklärungen abgegeben werden können, Vorauszahlungen für Folgejahre gespeichert sind etc.

Verstehe ich Sie richtig, dass die Unterstützung von DATEV in Verbindung mit der Vollmachtsdatenbank ausschließlich im Bereich einer nicht ausreichenden Erfassungsmaske liegt? Anderen Postings hier kann ich entnehmen, dass das Tool (komplett manuell) diese Daten beherrscht.

Außerdem steht noch eine Antwort aus wie DATEV das oben beschriebene Dilemma in ZMSD lösen will.

Gruß

KP

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s_fuchs
Einsteiger
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Hallo Frau Mindel,

da es sich jährlich ändern kann ob nun Zusammen- oder Einzelveranlagung günstiger ist, bleiben eben (auch beim Finanzamt) drei Steuernummern  aktiv. Sinnvoll wäre ja auch, wenn aus den Stammdaten automatisch die entsprechenden Steuernummern in die Einkommensteuererklärung eingepflegt würden - beim Haken Zusammenveranlagung bei beiden die für Zusammenveranlagung und ansonsten die jeweiligen ...

Und dann eben auch für die Vollmachten.

Gruß

S. Fuchs

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mapex
Fachmann
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ich würde das mal so beantworten wollen:

bei Ehegatten muss DIEJENIGE steuernummer, die für beide gilt, innerhalb von drei tage gleichzeitig übermittelt werden. die anderen sind davon unabhängig.

da das so ist, macht man den grundeintrag der vollmacht (die ja vorerst immer mit nur einer steuernummer passiert (zumindest kenne ich das so)) mit der, die für die zusammenveranlagung gilt. dann trägt man bei jedem seine weiteren steuernummern in der VDB nach.

und NEIN, es ist nicht zu viel aufwand, denn wenn sich nummern ändern oder ähnliches, müssen sie zukünftig eh wieder rein und anpassen. das ist leider so.

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
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0815
Fachmann
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Hallo Frau Mindel,

danke für Ihre Rückmeldung.

KP und Frau Fuchs haben es schön beschrieben, so kommen die 3 Steuernummern zustande.

Zu dem Einwurf von mapex​ (danke dafür!): Damit schließt sich doch nur wieder der Kreis, oder stehe ich nur auf dem Schlauch? Dann wird ja in dem Stammdaten ein zusätzliches Feld für die Zusammenveranlagungs-Steuernummer benötigt (in KP's Beispiel #3). Nach Herrn Ammons Vorgehensweise muss dann genau für diese Zusammenveranlagungs-Steuernummer (#3) ein Platzhalter in die Vollmacht, damit die Freischaltung für die Steuerkonten funktioniert.

Zusätzlich braucht es in den Stammdaten ein Feld für Steuernummer Ehemann Einzelveranlagung (#1) und für Steuernummer Ehefrau Einzelveranlagung (#2). Macht insgesamt drei Steuernummer-Felder.

Denn es geht hier nicht um die Änderung von Steuernummern. Sondern alle drei Steuernummern existieren parallel und sind parallel gültig. Einige Mandanten pendeln regelmäßig zwischen Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung, wie Frau Fuchs es beschrieben hat. Sprich 2015 = Zusammenveranlagung = Steuernummer #3. 2016 = Einzelveranlagung von Ehegatten = Steuernummern #1 Ehemann + #2 Ehefrau.

Derzeit kann (soweit ich nun noch durchblicke) nicht sichergestellt werden, dass die Zusammenveranlagungs-Steuernummer #3 sicher in die Vollmacht einfließt. Warum: Es gibt nur zwei Steuernummer-Felder. Im Feld der Ehefrau steht die Steuernummer der Ehefrau #2 oder nix, alles gut. Im Feld des Ehemanns steht entweder die Zusammenveranlagungs-Nummer #3 oder aber die Einzelveranlagungs-Nummer Ehemann #1. Spätestens nach der erfolgten Einzelveranlagung von Ehegatten steht durch den Stammdatenabgleich beim Mann die Ehemann-Nummer #1 drin und nicht mehr die Zusammen-Nummer #3. Somit wird die Vollmacht nicht richtig gefüllt, weil jetzt nur die Ehemann-Nummer #1 eingefüllt wird (anstelle der Zusammen-Nummer #3)?

Viele Grüße & danke für weitere Rückmeldungen!

PS: Wenn das ein "normaler" Mensch liest, muss er die "Steuer-Fuzzis" ja zwangsläufig für verrückt halten

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DATEV-Mitarbeiter
Jasmin_Khatib
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo DATEV-Community,

wir werden die Anforderung an das Produktmanagement weitergeben.

Grundsätzlich hatten wir die Thematik mit den Steuernummern zumindest im Stammdatenabgleich mit der Objektauswahl abgedeckt.

Im Bereich der Dokumentenerstellung werden wir die Anforderung, ein Weiteres Feld für eine gemeinsame Steuernummer in den Stammdaten anzubieten, erneut überprüfen.

Viele Grüße

Jasmin Khatib

DATEV eG

Service Betriebswirtschaftliche Basis

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0815
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Hallo Frau Khatib,

danke für Ihre Rückmeldung. Das klingt schon mal gut! Wäre dann Punkt 1, Dokumentenerstellung (insbesondere Vorlagen Vollmacht), abgehakt.

Wenn Sie die Thematik ohnehin anpacken, böte es sich vielleicht an, die Thematik programmübergreifend zu beleuchten:

2. Einkommensteuer:

Wie Frau Fuchs oben beschrieb, besteht die gleiche Problematik in der Einkommensteuererklärung. Auch hier steht beim Mann durchaus mal die falsche Steuernummer drin, wenn zwischen Zusammen- und Einzelveranlagung gependelt wird. Das führte vermutlich nur deswegen nicht weiter zu Problemen, da die Finanzämter die Zuordnung wohl vorrangig anhand der eineindeutigen Identifikationsnummern vornehmen. (So hat es mir mal eine Dame vom Finanzamt erklärt. Ich hatte ein Mandat übernommen, und mich nach Eingehen des Bescheides über die abweichende Steuernummer gewundert. Sie stand schon seit ein oder zwei VAZ falsch drin, daher hatte ich mal angerufen, um zu erfahren, welche denn nun die richtige Steuernummer sei.)

3. Vollmachtsdatenbank 2.0

Wie ich die derzeit vielen Beiträgen zu diesem Thema verstehe (ich selbst bin zum Glück nicht damit befasst), besteht hier ein ähnliches Problem -- es gibt bis zu 3 Steuerkonten:

  • Konto #1 Ehemann: StB kann abrufen, wenn Ehemann zugestimmt hat
  • Konto #2 Ehefrau: StB kann abrufen, wenn Ehefrau zugestimmt hat
  • Konto #3 Gemeinsam: StB kann NUR abrufen, wenn BEIDE zugestimmt haben

All das führt mich immer und immer wieder - nicht nur für die Dokumentenerstellung - sondern auch für die Stammdaten und damit für alle auf den Privat-(ESt-)Bereich zugreifenden Programme zu 3 Steuernummern Habe da ja, auch bei der Erstellung von Dokumentvorlagen, aber öfter noch beim Erstellen von ESt-Erklärungen schon öfters hin und her gedacht

Daher scheint es mir so, als ob Sie das Thema zwischen den verschiedenen Programmabteilungen besprechen sollten. Wenn ich da falsch liege, bin ich ebenso für Hinweise ganz Ohr!

Viele Grüße.

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0815
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Hallo Frau jasminkhatib,

hallo Frau kerstinmindel​,

gibt es hierzu schon etwas neues mitzuteilen?

Denn dieser 'Mangel' wird vielleicht doch mit der Zeit mehr Leute betreffen: Steuernummern hinterlegen (EM / EF / Zusammen)

Viele Grüße.

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letzte Antwort am 08.11.2017 12:16:37 von 0815
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