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Anlage N-AUS - Zeitraum der Ausübung

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f_mayer
Fachmann
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Sehr geehrte Damen und Herrn der DATEV,

in der Einkommensteuererklärung in der Anlage N-AUS ist in Zeile 18 (Stand 2016) die Art der im ausländischen Staat ausgeübte Tätigkeit anzugeben und rechts daneben der dazugehörige Zeitraum. Für die elektronische Übermittlung sind diese angaben zwingend.

Mit fiel auf, dass bei der Datumseingabe auch ein im Vorjahr endender Zeitraum akzeptiert wird, hat man also in 2015 den Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015 eingetragen und führt die Neuanlage 2016 durch, so ist auch im neuen Jahr 2016 das Datum 01.01.2015 bis zum 31.12.2015 angegeben. Dass dies keinen Fehler auslöst leuchtet mir ein, solange die Finanzverwaltung die Daten akzeptiert sollte das auch so sein, meiner Ansicht nach wäre aber ein Hinweis angezeigt, wenn das Datum vor Beginn des Veranlagungszeitraumes endet.

Mit freundlichen Grüßen,

Florian Mayer

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