abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Vollmachtsdatenbank für Einsicht in Steuerkonto

6
letzte Antwort am 11.05.2017 08:29:21 von d_kuehn
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
nicole
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 7
1342 Mal angesehen

Liebe Community,

seit 18.04.2017 ist nun die Vollmachtsdatenbank so eingerichtet, dass dort alle Vollmachten zentral an die einzelnen Stellen gemeldet werden. Pro Vollmacht fällt jeweils eine Gebühr von 0,60 EUR pro Jahr pro Mandant an. Wenn wir nun lediglich die Einsicht in das Steuerkonto des Mandanten haben möchten, müssen wir dann die Vollmacht in der Vollmachtsdatenbank hinterlegen oder kann man diese auf dem üblichen Weg an das technische Finanzamt melden?

Über Antworten freue ich mich.

Gruß Nicole

aschreiber
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 7
190 Mal angesehen

Hallo Frau Karow,

Sie können das wie bisher über das Programm Steuerkonto online machen.

Freundliche Grüße

Alexander Schreiber

Freundliche Grüße
Alexander Schreiber
0 Kudos
mapex
Fachmann
Offline Online
Nachricht 3 von 7
190 Mal angesehen

da bin ich nicht sicher, denn die Finanzverwaltung muss schließlich von der vollmacht Kenntnis erlangen und das ging vorher über die landesämter, aber jetzt dann direkt über die VDB 2.0.

ich kann mir aber vorstellen, dass man andere vollmachtsverwaltungs-Instrumente als die VDB dazu nehmen kann, wie bei ELSTER z.b.

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
0 Kudos
aschreiber
Fachmann
Offline Online
Nachricht 4 von 7
190 Mal angesehen

Sie können die Vollmacht für die Steuerkontoabfrage weiterhin an das Landesamt für Steuern senden und das Steuerkonto wird dann auch freigeschaltet. Habe ich schon gemacht.

Freundliche Grüße
Alexander Schreiber
0 Kudos
d_kuehn
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 7
190 Mal angesehen

Die OFD Karlsruhe hat Folgendes veröffentlicht:

"Eine Migration der Berechtigungen aus der Datenbank zur Freischaltung der ElsterKontoabfrage (Legitimationsdatenbank) in die VDB erfolgt hingegen nicht. Die Legitimationsdatenbank wird für eine Übergangszeit weiterbetrieben."

Ich verstehe das so, dass die Registrierung über Steuerkonto online nur noch zeitlich befristet funktioniert und danach zwingend über die VDB laufen muss.

0 Kudos
Offline Online
Nachricht 6 von 7
190 Mal angesehen

kann ich mir nicht vorstellen, da die VDB ja nur eine StB Kammer / Datev Sonderlösung ist. Der VaSt und Steuerkontoabruf ist ja ganz ohne kostenpflichtige VDB über Elster möglich. Elster hätte die Datev im Interesse ihrer Genossen mal lieber integrieren sollen, als eine Sonderlösung mit Zusatzkosten für uns zu gestalten.

Wenn man die FV etwas unter Druck gesetzt hätte, wäre dann bestimmt auch eine vernünftige Lösung für Massenabfragen in Elster integriert worden - Stammdatenabgleich!

So bezahle ich als Vollmachtsinhaber die interne Verwaltung der Vollmachten für die Finanzverwaltung. Was für ein Blödsinn. Und die von uns finanzierten Kammern machen das noch mit, indem sie die Datev damit beauftragen. Das Beispiel IHK Hamburg findet hoffentlich bald Nachahmer.

d_kuehn
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 7
190 Mal angesehen

Ja, das stimmt. Elster als alternativer Zugangsweg ist natürlich möglich.

Aber die Registrierung über Steuerkonto online wird m. E. von der VDB mittelfristig abgelöst.

0 Kudos
6
letzte Antwort am 11.05.2017 08:29:21 von d_kuehn
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage