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Urlaubstage in LODAS buchen (Sonderurlaub und verfalllene Tage)

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letzte Antwort am 08.05.2017 14:21:41 von björn
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joraschkewitz
Beginner
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Nachricht 1 von 4
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Liebe DATEV-Community,

wir geben neuerdings in unserer Gehaltsabrechnung über LODAS die Urlaubstage mit ein. Soweit funktioniert das auch gut.

Allerdings wissen wir nicht, wie wir diese beiden Sonderfälle handhaben sollen:

1. Ein Mitarbeiter erhält Sonderurlaub (z.B. für Tod der Eltern, Geburt des Kindes).

2. Urlaub verfällt am 31.03. diesen Jahres. Das geht gut ab nächstem Jahr. Da aber Daten aus einem anderem System erst zum 01.01.2017 eingespielt wurden, können wir für 2017 nicht über den üblichen Weg (Personaldaten: Arbeitszeiten: Urlaubsanspruch: Urlaubsanspruch verfällt zum) vorgehen.

Wir hatten versucht das Problem über die Bewegungsdaten mit Bearbeitungsschlüssel 92 zu lösen (Erhöhung bzw. Minderung der Urlaubstage). Das hat aber leider in der Probeabrechnung nicht funktioniert .

Der Urlaubsanspruch für das laufende Jahr und der Urlaubsübertrag aus 2016 sollen möglichst nicht geändert werden, da die Mitarbeiter sonst alle Rückfragen haben. Denn die Urlaubstage werden das erste Mal auf der Gehaltsabrechnung erscheinen.

Hat jemand eine Idee?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Ideen,

herzliche Grüße

Ina Joraschkewitz.

björn
Experte
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Nachricht 2 von 4
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Hallo Frau Joraschkewitz,

zu 1.

wir machen es bei uns so, dass wir beim Sonderurlaub den Urlaubsanspruch für 2017 erhöhen und den Tag dann ganz normal über die Bewegungsdaten mit Bearbeitungsschlüssel 71 eintragen. Man kann das aber auch so machen, dass man den Anspruch nicht erhöht und den Tag Urlaub dann auch nicht mit dem 71er Schlüssel bucht.

zu 2.

Wir haben es bei uns so gemacht, dass wir im Bearbeitungsmonat April unter Personaldaten-> Arbeitszeiten-> Urlaubsanspruch-> Register "Vorjahre" den gekürzten Resturlaubsanspruch eingetragen haben. Dadurch wird der Vorjahresresturlaub ab der April Abrechnung mit dem gekürzten Urlaub ausgewiesen und die Vormonate bleiben bestehen.

Gruß

Björn Niggemann

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joraschkewitz
Beginner
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Nachricht 3 von 4
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Hallo Herr Niggemann,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Zu 1.:

da wir Standortübergreifend auf LODAS zugreifen wäre es toll, wenn der Sonderurlaub als solcher eingetragen werden könnte, aber der Grundanspruch der gleiche bleiben würde. Notfalls werden wir aber ebenfalls den Grundanspruch erhöhen.

Zu 2.:

Das hatten wir auch schon probiert. Leider wurde aber auf der Probeabrechnung weiter der volle Urlaub angezeigt.

Herzliche Grüße

Ina Joraschkewitz

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björn
Experte
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Nachricht 4 von 4
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Hallo Frau Joraschkewitz,

zu 1.:

Ein extra Ausweis des Sonderurlaubs geht leider nicht.

zu 2.:

Normalerweise klappt es wenn man im Feld "Resturlaub Vorjahr" statt z.B. 10 Tage nur 5 Tage und im Feld "Übernahme in das Jahr" 2017 einträgt.

Vielleicht liegt ja da der Fehler.

Oder einfach nochmal eine Probeabrechnung wegschicken, evtl. ist etwas bei der Übertragung schief gelaufen, dass kann auch mal vorkommen.

Gruß

Björn Niggemann

3
letzte Antwort am 08.05.2017 14:21:41 von björn
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