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Lodas - Pfändung

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letzte Antwort am 28.04.2017 07:34:56 von Uwe_Lutz
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ulis
Aufsteiger
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Hallo Zusammen,

ab Sommer 2016 hatte ich einen AN mit einer offengelegten Bank-Abtretung. In 11.16 wurde seitens des Gläubigers erklärt, daß die Pfändung anderweitig bedient wurde. Ich habe deshalb in 10.16 im Feld letzte Abrechnung 10/2016 eingegeben.

Nun hat der AN in 4.17 für 2016 varibles Gehalt erhalten, welches in 1-12.16 nachberechnet wurde. Das Programm will nun die Pfändung wieder aufleben lassen und hat für 6-10.16 pfändbare Beträge errechnet und als Nettolohn in Abzug gebracht.

Wie gehe ich hier richtig vor, um dies zu vermeiden?

Viele Grüße

sfr
Beginner
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Hallo Frau Schreck,

versuchen Sie doch mal das Häkchen bei "ruhender Pfändung" zu setzten.

Freundliche Grüß

Sylvia Fichte

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ulis
Aufsteiger
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Hallo Frau Fichte,

leider nein, habe ich schon durchprobiert. Haben Sie noch einen Vorschlag?

Viele Grüße

Ulrike Scheck

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hdsmultimedia
Beginner
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Sehr geehrte Frau Scheck,

sofern der Nachweis durch den AN in Ihrem Hause nachvollziehbar erbracht werden kann, das die vorliegende Pfändung (Abtretung) anderweitig erbracht wurde oder noch erbracht wird sollte diese Pfändung ab dem Nachweis Datum wieder aufgehoben werden. Sie wird also komplett gelöscht als erledigt. Dies gilt immer für den Zeitraum der Nachberechnung. Sollte die Abtretung zu einem späteren Zeitpunkt wieder in Kraft treten, sollte diese zum Zeitpunkt des neuen Inkrafttreten aktiviert werden als neue Pfändung.

Anders läßt sich das auch nicht lösen aufgrund der juristischen Beweisfähigkeit in der Logik. Wir arbeiten ausschließlich nach diesem Prinzip.

Ein Fall tritt ein, wird aktiviert.

Der Fall wird durch dritte als Aktion bedient, wird der erste Fall annuliert ab dem Datum wo der dritte bedient. Nachweise sind erforderlich durch AN selbstverständlich. Die Abtretungserklärung bleibt als schwebender Eingriff vorhanden, jedoch nicht mehr in der Buchhaltung des AN. Er bedient nicht die Schuld.

Mit freundlichen Grüßen

Edgar Wahl

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ulis
Aufsteiger
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Hallo Herr Wahl,

ich kann Ihnen (leider) gerade nur bedingt folgen. Eine Bestätigung der Bank, daß die Forderung abgegolten ist, liegt vor. Also kein Problem.

Jedoch sind pfändbare Beträge im Zeitraum 6-10.16 einbehalten und abgeführt worden. Wenn ich jetzt lösche führt das zu übermäßigen Erstattungen.

Wo ist mein Denkfehler?

Viele Grüße

Ulrike Scheck

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Frau Scheck,

ich würde einfach die jetzt im Rahmen der Nachberechnung zusätzlich abgezogenen Pfändungsbeträge als Nettobezug im Nachberechnungsmonat wieder hinzurechnen.

Dann sollte alles so weit passen.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 28.04.2017 07:34:56 von Uwe_Lutz
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