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Firmenwagen - Abrechnung Privatfahrten keine Steuer bei niedrigem Gehalt?

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letzte Antwort am 11.04.2017 16:59:18 von b_g_
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b_g_
Einsteiger
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Hallo,

Ich rechne einen Angestellten ab, der einen Firmenwagen hat und die Privatfahrten mit ca. 160 € im Monat versteuert.

Der Angestellte verdient 650 € / Monat.

Damit ergibt sich ein zu versteuerndes Gehalt von ca. 810 €.

Bei Lohnsteuerklasse 1-4 fallen für diesen Betrag ja keine Steuern an.

D.h. der geldwerte Vorteil durch die private Nutzung des Firmenfahrzeuges wird eigentlich gar nicht versteuert.

Ergibt ja rein logisch betrachtet auch durchaus Sinn.

Bevor ich jetzt aber was völlig Falsches abrechne, wollte ich doch hier noch mal kurz nachfragen ob das so wirklich stimmt?

Danke und Gruß

Benedikt

rahagena
Meister
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Nachricht 2 von 3
119 Mal angesehen

Hi Benedikt,

die Lohnsteuer ist ja generell nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Bei den Steuerklassen I bis IV ist der Grundfreibetrag (gut 8.000,-€) mit eingerechnet. Den hat jeder Steuerzahler und solange er nicht drüber zahlt er keine Steuern, was aber nicht bedeutet, dass er sein Einkommen nicht versteuert hat. Ob ich mein Einkommen in Geld oder als Sachbezug (KfZ-Nutzung) bekomme, ist der Steuer egal.

Wenn als Gegenbeispiel Dein Arbeitnehmer in zwei Monaten je 4.000 ,- und das restliche Jahr nichts verdient hätte, hättest Du zwar Lohnsteuer abgezogen, die wäre aber in vollem Umfang im Rahmen der Einkommensteuererklärung erstattet worden...

Deshalb: Alles richtig

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b_g_
Einsteiger
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Nachricht 3 von 3
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eikehagena

Danke für Deine schnelle Antwort.

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letzte Antwort am 11.04.2017 16:59:18 von b_g_
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