Der Angestellte war in 2016 im Auslernjahr. In 2017 nimmt der den Rest vom Vorjahr und 2 Tage aus 2017. Muss ich das Urlaubsgeld manuell berechnen?
Ich habe versucht, die Auswertung 153 nachzuvollziehen. Es ist mir leider nicht gelungen. Vielleicht kann mir da jemand helfen. Vielen Dank schon einmal.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
im Dokument 5303131 unter dem Punkt Einmaliger Vortrag in der Lohnnachweiskarte finden Sie die erforderlichen Eingabe für LODAS.
Viele Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Heinlein,
genau das habe ich versucht. Es ist mir leider nicht gelungen. Ich habe mir jetzt anders geholfen und meine Serviceanfrage bei Datev gelöscht, da die Beantwortung von Fragen bis zu 3 Wochen dauern kann. Die Zeit habe ich leider nicht. Es ist schade, dass man da nicht schneller Hilfe bekommt.
MfG
Astrid Michel
Den Urlaub aus dem Vorjahr (2016) müssen sie manuell berechnen und ohne die "Baulohn-Urlaubslohnarten" abrechnen, da die Malerkasse hier noch nicht zuständig ist. Den Vortrag im Januar 2017 machen Sie mit dem Betrag 153,39 Euro und BS 92. Die Urlaubstage sollte er dann ja alleine ausrechnen (2 Tage/Monat). Haben Sie den Mitarbeiter bereits ab Januar 2017 unter Personaldaten-Baulohn-Branchenzuordnung auf Maler- und Lackiererhandwerk geschlüsselt?
Das sind jetzt alles Angaben für LODAS und gewerblicher Mitarbeiter. Sie haben leider nicht aufgeführt mit welchem Programm Sie arbeiten. Außerdem kann die Bezeichnung "Angestellter" im Baulohnbereich zu Irritationen führen.
Ja genau, das habe ich durch die Urlaubskasse dann auch erfahren und auch endlich begriffen, dass der Urlaub manuell zu berechnen ist. Da ich ja mit dem Kalender arbeite, habe ich dann die Urlaubstage, die zum alten Jahr gehören nicht mit in den Kalender eingetragen. Dann habe ich es auch hinbekommen.