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elektronischer Rechtsverkehr

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letzte Antwort am 06.11.2017 14:41:40 von agmü
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Die bayerischen Gerichte sind nach Hessen, Berlin, Brandenburg, Sachsen und Bremen jetzt schrittweise auch im elektronischen Rechtsverkehr: www.verkuendung-bayern.de/files/gvbl/2017/02/gvbl-2017-02.pdf

agmü
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Der Verkündung will ich ab dem Zeitpunkt glauben, ab dem ich vom Gericht selbst die Bestätigung erhalte.

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
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rahayko
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Hier schließe ich mich dem Kollegen Müller an.

Die Kammer in SH gab auch den hilfreichen Hinweis, man könne seine Empfangsbereitschaft auch auf dem Briefkopf angeben.

Wie soll das gehen?

Jeder Anwalt hat ein Postfach. Es gibt kein Postfach für die Kanzlei an sich. Nun gibt es aber Kanzleien mit mehr als einem Anwalt. Wie will man da ausschließen, dass es zu Verwechslungen kommt, wenn nicht alle Anwälte Ihr Teilnahme erklären (wollen)?

Dieser Hinweis der Kammer führt also schlechterdings dazu, dass technisch nicht sehr Versierte nach dem Motto: "gut gemeint ist nicht gut gemacht" in die Haftungsfalle tappen.

Gibt es Kollegen, die einen entsprechenden Hinweis auf ihrem Briefkopf haben? Wenn ja, wie ist dieser formuliert?

Viele Grüße aus dem Norden!
DE.BRAK.455397c6-75a8-4428-af24-5b6e2e3716de.ead6
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Hallo Herr Müller,

mir ging es zunächst einmal darum, dass ich an die Gerichte - auch in Bayern ab jeweiligem Zeitpunkt - etwas elektronisch übermitteln kann. Ich übermittle mittlerweile sehr viel über BeA (Berlin, Brandenburg), zurückgekommen ist aber bislang noch gar nichts.

Auf meinem Briefkopf steht die beA-ID. In die elektronische Nachricht schreibe ich auch immer, dass ich bereit bin, Nachrichten per beA zu empfangen. Hilft alles gar nichts. Ich warte weiter auf meinen ersten Posteingang in beA.

agmü
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Die Skepsis bezog sich nicht auf die Richtigkeit der Verkündung, sondern auf die Kenntnis der Technikaffinität meines Hausgerichtes und der bekannten dort vorhandenen "technischen Schwierigkeiten".

Die Idee, die beA-Adresse auf dem Briefkopf zu veröffentlichen ist selbst in einer Kanzlei mit nur einem Berufsträger eine Herausforderung und führt wohl eher dazu, dass der unaufmerksame Leser den Hinweis als Druckfehler wahrnimmt.

Ich jedenfalls würde eine Buchstaben und Ziffern-Kolonne wie die SAFE-ID als Fehler des Druckers ansehen.

Bisher erhalten die Kollegen mit denen ich das beA beruflich nutzen will eine entsprechende Nachricht bzw. gebe mein Einverständnis auf Nachfrage.

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
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ach so

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@all

Jetzt habe ich eine Frage in die Runde:

Ich sehe ein, dass es schwierig ist, auf dem Briefkopf die beA-ID anzugeben, insbesondere bei größeren Kanzleien. Die beA-ID sieht zwar komisch aus, aber als Druckerfehler erscheint mir das nicht. Nutze ich beA, muss ich eigentlich die beA-ID des Empfängers nicht wissen, da ich den Empfänger über den Verzeichnisdienst finden kann.

Nun haben wir ja seit geraumer Zeit das GVZ-Formular mit dem Feld "Rechtsverbindliche elektronische Kommunikationswege". Soll da die beA-ID eingetragen werden oder soll da nur stehen: "bin beA-empfangsbereit".

Wenn ersteres: wie kommt dann die beA-ID von unserer Software in dieses Formular?

Wenn zweiteres: soll das Feld dann mit dem Text "beA-empfangsbereit" vorbelegt sein?

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agmü
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Hallo Herr Kellermeiner,

Soweit ich die Datenbankabfragen im Rahmen der Erstellung von GVZ-Aufträgen nachvollzeihen kann, kann das Feld "rechtsverbindliche elektronische Kommunikation" (noch) nicht angesteuert werden, da dieses in den Stammdaten fehlt; jedenfalls habe ich noch kein Feld gefunden, welches diese Daten aufnehmen könnte.

Zu allem weiteren, kennen Sie die Standardantworten der DATEV, wahrscheinlich.

Ich würde mich auf den Hinweis zur Empfangsbereitschaft beschränken.  Allerdings frage ich mich, ob die Gerichtsvollzieher und Gerichte überhaupt schon auf das beA zugreifen können - selbst wenn sie es wollten.  Ich denke dabei an die Geheimniskrämerei der Kammer bei der Bereitstellung der Schnittstellenbeschreibung für die Softwarehersteller.

Andreas G. Müller

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
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agmü
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@all,

ich habe heute bei meinem Hausgericht (Aichach) nachgefragt.  Die Richter wussten bisher nicht, dass ihr Gericht ab 28.06.2017 elektronisch erreichbar sein soll.

Ich würde mich daher auf die Ankündigung im GVO nicht verlassen.

Schöne Grüße

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
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Hamburg ist seit 01.03.2017 auch dabei.

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agmü
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Kleine Erheiterung zum Nachmittag:

Anruf beim AG FFB:

Meine Frage:  kann ich per beA etwas einreichen

Antwort:  mit was?

Ich:  über das besondere elektronische Anwaltspostfach; wir müssen doch...

Antwort:  nehmen Sie das Fax, das geht bei uns schneller.

so viel zur Empfangsbereitschaft und -willigkeit der Justiz.

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
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letzte Antwort am 06.11.2017 14:41:40 von agmü
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