Im Programm Rechnungsschreibung wäre es angenehm, wenn man mehrere Rechnungen öffnen könnte. Mein spezieller Fall: Bestimmte Mandanten kriegen einmal im Jahr eine spezielle Rechnung mit unüblichen Gebührenschlüsselungen, es wäre angenehm, wenn man die Rechnung vom letzten Jahr öffnen könnte und gleichzeitig eine neue Rechnung aufmachen könnte, so dass man die ganzen Schlüssel einfach abschreiben kann. Ebenfalls sehr angenehm wäre natürlich, wenn man eine abgerechnete Rechnung kopieren und als Vorlage für eine neue Rechnung nehmen könnte und nur noch die Änderungen anpasst.
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Mayer
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Mayer,
eine Möglichkeit wäre die Nutzung von rhythmischen Gebühren. Der Rhythmus gibt an, ob die Gebührenposition automatisch für eine Folgerechnung bereitgestellt werden soll. Für monatlich, vierteljährlich und halbjährlich wird eine neue vollständige Gebührenposition in einer neuen Rechnung bereitgestellt, die automatisch den nächsthöheren Unterauftrag (UA) beinhaltet. Das Feld UA wird daher zur Muss-Eingabe. Der Rhythmus jährlich erzeugt ebenfalls eine Folgerechnung, übernimmt aber den Gegenstandswert und den Betrag nicht. Aber eine Gebühr würde dadurch bereits angelegt.
Den Haken für die Übernahme des Gebührensatzes und des Gegenstandswertes in die Folgerechnung können Sie in der Rechnung in der Lasche Gebührendetails setzen, sofern die Haken nicht bereits in der Standardposition hinterlegt sind.
Weiterhin können Sie sich das Rechnungsdispoblatt aufrufen. Hierzu klicken Sie in der Rechnungsdisposition unten rechts auf das "Vorschausymbol". Die Auswahl "Vorjahreswerte der Aufträge oder auch "Bereits abgerechnete Gebühren zu den aufgeführten Aufträgen" enthält die gewünschten Inhalte. Das Rechnungsdispoblatt können Sie dann beispielsweise auf einen anderen Bildschirm verschieben, im Aufrufdialog auf "Schließen" klicken und somit die Werte des Vorjahres einsehen.
Mit freundlichen Grüßen aus Nürnberg
Lea Wrosch
DATEV eG
Service Eigenorganisation
Sehr geehrte Frau Wrosch,
vielen Dank für die Auskunft. Eine Frage nur, warum werden eigentlich Gegenstandswerte nicht fortgetragen, zumindest bei den Buchführungsrechnungen scheint dies wünschenswert.
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Mayer
Hallo Herr Mayer,
in einer Gebühr mit dem Rhythmus monatlich, vierteljährlich oder auch halbjährlich werden die Gegenstandswerte in die Folgegebühr übernommen. Hierzu ist es notwendig, dass der Haken bei "GW vorbelegen" gesetzt ist.
Bei Gebühren mit einem jährlichen Rhythmus wird die Folgegebühr angelegt, aber der Gegenstandswert bzw. der Betrag nicht aus der Vorgängergebühr übernommen. Da der jährlich ermittelte Gegenstandswert unterschiedlich ist, wurde für den Rhythmus jährlich eine automatische Übernahme aus der Vorgebühr unterbunden. Somit besteht keine Gefahr einer falschen Berechnung. Für eine Pauschale mag dies teilweise nicht zutreffen.
Die Funktion der Übernahme eines Wertes unterscheidet an dieser Stelle aber nur anhand des Kriteriums "Rhythmus" und nicht zusätzlich anhand eines weiteren Kriteriums wie z.B. der Abrechnungsart. Somit müssen Sie bei Gebühren mit dem Rhythmus jährlich, ausschließlich die Werte manuell eintragen.
Mit freundlichen Grüßen
Lea Wrosch
DATEV eG
Service Eigenorganisation
Sehr geehrte Frau Wrosch,
ganz vielen Dank, diese Option kannte ich noch nicht, danke, danke, danke.
Mit freundlichen und dankbaren Grüße,
Florian Mayer