Wie lassen sich "Interaktive Formulare der Bundesfinanzverwaltung "
zum einen
- an die Finanzverwaltung aus der DATEV-Anwendung versenden
und zum anderen
- in der Dokumentenablage/DMS abspeichern?
Gibt es eigentlich (irgendwann) die Möglichkeit, aus dem DMS/DokAblage auf die Toolbox zurückzugreifen bzw. Formular derselben entsprechend im DMS/Dokablage zu hinterlegen?
Geht das überhaupt?
Hallo Herr Hofmeister,
die interaktiven Formulare der Bundesfinanzverwaltung lassen sich im gewünschten Dateiformat in DATEV DMS bzw. der Dokumentenablage archivieren. Die Be- und Verarbeitung findet dann mit den vom BMF vorgegebenen Mitteln statt.
Die Toolbox-Vorlagen bzw. -dokumente können in DATEV DMS bzw. Dokumentenablage archiviert werden, die Übernahme in die Vorlagenverwaltung ist leider nicht möglich.
Viele Grüße aus Nürnberg
Gabriele Scheuering
DATEV eG
Service Dokumentenmanagement
Vielen Dank Frau Scheuering,
gleichlautende Antwort habe ich heute morgen auch vom Teamservice bekommen.
Aber:
Wann wird es denn möglich sein, aus dem DAP via "interaktiver Formulare der Bundesfinanzverwaltung" sowohl an die Finanzverwaltung zu übermitteln (wie bei den Steuerprogrammen auch) als dann auch in der Dokumentenverwaltung (DMS oder DokAblage) zu speichern, ohne "Extra-Klimmzüge".
Digitalisierung solcher Arbeitsabläufe sollten doch eine hohe Priorität haben, oder?
Hallo Herr Hofmeister,
aktuell gibt es erste Unterschungen zu einer möglichen Umsetzung in den DATEV Programmen. Ein Ergebnis dieser Untersuchungen ist noch nicht absehbar.
Viele Grüße aus Nürnberg
Gabriele Scheuering
DATEV eG
Service Dokumentenmanagement
Untersuchungen und Analysen sind immer gut.
Mal eine andere Frage hier in die Runde:
Wie machen das denn die anderen Kanzleien mit den interaktiven Formularen bzw. wie gehen sie mit der von mir angesprochenen Problemstellung um?
Würde mich mal interessieren.
MfG
A. Hofmeister
Hallo Frau Scheuering,
in der alten DokOrg ging das. Wie kann es passieren, dass jetzt erst geprüft wird, das auch in der DokAblage umzusetzen? Der Wunsch - nicht nur von mir - ist schon länger bekannt https://archiv.datev-community.de/index.php?r=topic%2Fview&id=81236 oder https://archiv.datev-community.de/index.php?r=topic%2Fview&id=72799
(gut, dass es das Newsgrouparchiv noch gibt:-)
Schöne Grüße
Willi Müller
Warum muss man eigentlich noch Untersuchungen von Anforderungen veranlassen, die gang und gäbe sind zw. waren?
Digitalisierung ist doch wohl ein Stichwort genug, oder?
Was würde denn für eine ungefährer Zeitrahmen für diese Untersuchung avisiert?
Wo finden solche Untersuchungen denn statt? In der Praxis oder im IT-Campus?
MfG
A. Hofmeister