Hallo Kollegen, hallo DATEV,
ich stehe mit der Anlage N-AUS auf Kriegsfuß!!! Kennt sich jemand damit aus.
Folgender Fall: Ein Steuerpflichtiger (Schauspieler) hat neben selbständigen Einkünften und vier normalen LSt-Bescheinigungen eine Besondere LSt-Bescheinigung eines deutschen (Film-)Unternehmens, aus der hervorgeht, dass er 1.700 Euro nach DBA steuerfrei in Südafrika bei einem Dreh verdient hat. Es liegt zudem eine südafrikanische Steuerabzugsbescheinigung vor, dass 15% Quellensteuer gezogen wurden.
Ich gehe nun davon aus, dass die 1.700 Euro steuerfrei sind, aber unter Progressionsvorbehalt stehen.
Wenn ich die LSt-Bescheinigung nun eingebe und in die Anlage N übernehme, übernimmt er diese 1.700 Euro in die Anlage N-AUS.
Gebe ich keine weiteren Angaben an, erhalte ich Fehlermeldungen, dass die Erklärung nicht übertragbar ist, weil Angaben in der Anlage N-AUS fehlen.
Ich gebe also die fehlenden Angaben an, bleibt als letzte Fehlerquelle die Anzahl der Tage über, die im In- und Ausland und davon im erwähnten Ausland gearbeitet wurden. Gebe ich die 14 Tage ein, die er in Südafrika war, habe ich das Problem, dass ich keine Gesamt-Arbeitstage eingeben kann, weil ich die nicht kenne. Selbst, wenn ich 64 Tage eingebe (Zahl der Tage, wenn ich alle LSt-Bescheinigungen tagemäßig zusammenzähle, von denen 14 in Südafrika gearbeitet wurden), kommt eine utopisch hohe Summe heraus, die steuerfrei sein soll.
Es sieht so aus, als würde man die 14 Tage ins Verhältnis setzen zu den Gesamtarbeitstagen und das auf den gesamten Arbeitslohn beziehen.
Gibt es da keine einfachere Lösung, das einzugeben. Ich verzweifle hier noch.
Danke für Eure Antworten.
Jochen Daniels
Steuerberater
Guten Morgen Herr Daniels,
habe letzte Zeit (leider) viele Fälle dieser Art.
Dazu ist das BMF-Schreiben betr. steuerliche Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen vom 12. November 2014 (BStBl. I S. 1467) wichtig. Daneben ist aber ausnahmsweise auch die DATEV-Hilfe eine wichtige Quelle um dieser Materie Herr zu werden.
Nach Ihren Schilderungen des Sachverhalts (=Ansatz der Arbeitstage) haben Sie alles richtig gemacht.
Das Ergebnis mag überaschend sein, ist aber korrekt.
Hintergrund: Welteinkommensprinzip und individuelle (gerechte!!) Steuerbelastung dieses Welteinkommens, es findet also eine Art Kaufkraftausgleich statt.
Liebe Grüße aus Hamburg
Sehr geehrter Herr Daniels,
wenn der Betrag von 1.700 EUR dem Progressionsvorbehalt unterworfen werden soll, machen Sie in der Anlage N-AUS folgende Angaben:
Angaben zu den Arbeitstagen in Zeilen 46/47 sind in diesem Fall nicht erforderlich, da Sie den kompletten Arbeitslohn „direkt" dem Inland bzw. dem Ausland zugeordnet haben (Rz. 160 des in der Antwort von p.schierhorn erwähnten BMF-Schreibens).
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG