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Kopfzeile der individuellen Anlage

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letzte Antwort am 18.10.2016 09:28:02 von Edwin_Baier
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f_mayer
Fachmann
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Unter den Kopfzeilen der individuellen Anlagen erscheint im Einkommensteuerprogramm ein durchgezogener Strich, im Feststellungsprogramm aber nicht. Wenn ich in Excel unter Seitenlayout -> Seite einrichten im Register Kopfzeile/Fußzeile unter Benutzerdefinierte Kopfzeile nachsehe stelle ich in der Tat fest, dass im Feststellungsprogramm der Strich fehlt, der im Einkommensteuerprogramm im rechten Bereich eingetragen ist, im Programm selbst aber scheint es unter Extra -> Auswertungseigenschaften keinen Unterschied zu geben, hier wird unter Layoutvariante der individuellen Anlage sogar der Strich angezeigt.

Daher würde ich gerne wissen wie ich den Strich unter der Kopfzeile auch im Feststellungsprogramm reinkriege, OHNE jedes Mal bei einer individuellen Anlage die Kopfzeile individuell ändern zu müssen und wie ich grundsätzlich die Kopfzeilen der individuellen Anlagen kanzleiweit ändern und anpassen kann.

Mit freundlichen Grüßen,

Florian Mayer

DATEV-Mitarbeiter
Edwin_Baier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
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533 Mal angesehen

Hallo f.mayer,

sofern die Auswertungseigenschaften sich in ESt und GuE nicht unterscheiden und in der jeweiligen Steueranwendung, der identische „Datenpfad für Auswertungseigenschaften und Pakete aller Steuerprogramme" gewählt ist, dürften sich die Einstellungen nicht unterscheiden.

Die Kopfzeile der Individuellen Anlagen ist auf eine maximale Zeichenanzahl von 252 limitiert.

Der Trennstrich an sich, besteht aus vielen, aufeinander folgenden Unterstrichen ____.

Folglich werden die 252 Zeichen auch schnell erreicht.

Damit aber die wesentlich wichtigeren Informationen in der Kopfzeile nicht ausgeblendet/gelöscht werden (sollten mehr als 252 Zeichen in der Kopfzeile sein), entfernen wir diesen Trennstrich.

Es wird vorab eine Meldung ausgegeben, dass die Zeichenanzahl überschritten ist und die Trennlinie entfernt wird.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Programmservice Einkommensteuer.

Mit freundlichem Gruß

Edwin Baier

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letzte Antwort am 18.10.2016 09:28:02 von Edwin_Baier
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