abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Vereinfachter Vollstreckungsantrag nach § 829 a ZPO

3
letzte Antwort am 06.10.2016 09:04:28 von agmü
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Offline Online
Nachricht 1 von 4
657 Mal angesehen

Liebe Community,

seit 01.01.2013 gilt der § 829 a ZPO, nach welchem unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag (Auftrag) zur Zwangsvollstreckung auch elektronisch gestellt werden kann. Nun gibt es bereits ja einige Bundesländer, die den elektronischen Rechtsverkehr eröffnet haben, wie z.B. Berlin, Brandenburg, Sachsen, Hessen und ?

Selbst hatte ich es einmal hier in Berlin versucht, einen PFÜB elektronisch einzureichen. Die Antwort des Rechtspflegers war, er habe Zweifel, weswegen der Titel nachgereicht werden müsse. Diese Antwort führte dazu, dass ich es bisher nicht mehr gewagt habe, einen elektronischen Antrag einzureichen.

Nun steht die nächste Änderung der Zwangsvollstreckung an: GVZ-Aufträge sollen auch elektronisch eingereicht werden können.

Mich würde nun interessieren, wer bereits den vereinfachten Vollstreckungsantrag nutzt und welche Erfahrungen es damit gibt. Die Antworten könnten für die weitere Entwicklung der Vollstreckungsprogramme, -maßnahmen und -dokumente wertvoll sein.

Ich freue mich auf Euer feedback.

agmü
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 4
146 Mal angesehen

Hallo Herr  Kollege,

bei uns in Süddeutschland herrscht digitales Niemandsland.  Mit Ausnahme des Zentralen Mahngerichts ist fast kein Gericht elektronisch erreichbar, daher stellt sich die Frage nach einer digitalen Antragstellung für uns - noch - nicht.

Ich halte derzeit noch eine Wette, dass wegen Bayern der Termin 01.01.18 fällt

Schöne Grüße

Andreas G. Müller

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
0 Kudos
Offline Online
Nachricht 3 von 4
146 Mal angesehen

Wir können in Berlin zwar keinen Flughafen bauen, dafür können wir aber elektronischen Rechtsverkehr

Die Wette könnten Sie gewinnen; ich halte auf jeden Fall nicht dagegen.

Viele Grüße

Josef Kellermeier

0 Kudos
agmü
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 4
146 Mal angesehen

Kann Berlin wirklich den elektronischen Rechtverkehr - ich denke da an drei Buchstaben die so ähnlich klingen wie BER

Schade, dass Sie nicht wetten.

Schöne Grüße

Andreas G. Müller

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
0 Kudos
3
letzte Antwort am 06.10.2016 09:04:28 von agmü
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage