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ZMSD: Straße und Hausnummer

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letzte Antwort am 05.04.2016 14:49:42 von Daniel_Schmidt
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willimüller
Fachmann
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Hallo Datev,

in den Neuerungen zu den Steuerprogrammen ist mir gerade die "Zerlegung von Straße und Hausnummer für die Formularausgabe und für ELSTER aufgefallen":

Für die Formularausgabe und ELSTER wird die erfasste Straße und Hausnummer in Straße, Hausnummer, Hausnummernzusatz und ggf. Adressergänzung zerlegt. Dies geschieht automatisch. Prüfen Sie in den Ausgabeformularen oder in der Komprimierten Erklärung, ob die Zerlegung korrekt ist. Wenn die Zerlegung nicht korrekt ist oder Sie generell bei diesem Mandanten keine automatische Adresszerlegung wollen, dann müssen Sie in den
Zusätzlichen Angaben auf der Registerkarte zur Adresszerlegung das Kontrollkästchen Keine automatische Zerlegung von Straße und Hausnummer für die Formularausgabe und für ELSTER aktivieren.

Besonderheiten

  • Erfassen Sie Hausnummer und Hausnummernzusatz ohne Leerzeichen, z. B. Musterstr. 27a
  • Nur inländische Adressen werden zerlegt.
  • Adressen, die nicht zerlegt werden können (z. B. Hausnummer größer als 4-stellig erfasst).
  • Ausgewählte Sonderzeichen (z. B. Leerzeichen und Schrägstrich) am Beginn und am Ende der zerlegten Felder werden herausgefiltert und nicht ausgegeben.
  • Gibt es im Ausgabeformular bei einer Adresse kein Feld Adressergänzung wird bei vorhandener Adressergänzung nicht zerlegt. Dies betrifft z. B. die Adresse des Empfangsbevollmächtigten im Mantelbogen ESt 1 A.
  • Prüfen Sie besonders Mannheimer Adressangaben und Adressangaben mit Ziffern im Straßennamen auf korrekte Zerlegung.

Längenbegrenzung bei ELSTER

Bisher wurde die erfasste Straße und Hausnummer in der Komprimierten Erklärung auf 25 Stellen begrenzt. Die Begrenzung in ELSTER muss nach
wie vor
erfolgen, jedoch stehen durch die Zerlegung der Straßenadresse in Straße, Hausnummer, Hausnummernzusatz und ggf. Adressergänzung

insgesamt mehr Stellen als bisher zur Verfügung. Wenn Sie in der Vergangenheit aus Gründen der Längenbegrenzung die Straßenadresse abgekürzt
haben, können Sie diese prüfen und ggf. wieder ausschreiben.

Kann nicht in den Stammdaten die Straße und Hausnummer generell getrennt erfasst werden? Dann wäre die automatisierte Trennung unnötig und Abgleichdifferenzen wären unnötig.

Was passiert bei einer Hausnummer "310-312" (größer als vier Stellen)?

Schöne Grüße

Willi Müller

DATEV-Mitarbeiter
Daniel_Schmidt
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
490 Mal angesehen

Hallo Herr Müller,

zuerst möchte ich mich für die verspätete Antwort entschuldigen. Nach interner Rücksprache passiert bei einer Hausnummer "310-312" (größer als vier Stellen) folgendes:

Das Feld für die Hausnummer umfasst 4 Stellen, das Feld Hausnummernzusatz 6 Stellen. Beim Beispiel „310-312" wird in das Feld Hausnummer -310 gedruckt und die -312 in Hausnummernzusatz. Aktuell gibt es keine Möglichkeit die Hausnummer getrennt zur Straße, in den Zentralen Stammdaten zu speichern. Ihre Programmanforderung dahingehend nehme ich gerne auf!

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Schmidt

Service Betriebswirtschaftliche Basis

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letzte Antwort am 05.04.2016 14:49:42 von Daniel_Schmidt
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