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Urlaubsabgeltung

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letzte Antwort am 08.11.2019 12:14:42 von petrabu
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petrabu
Einsteiger
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Nachricht 1 von 3
1112 Mal angesehen

Hallo liebe Communitiy,

ich benötige mal wieder Hilfe, nachfolgende Problematik stellt sich gerade dar:

Eine Mitarbeiterin wird per 14.10.2019 in die volle Erwerbsminderungsrente entlassen, sie befand sich seit dem 26.6.2018 im Kranken und war auf der Erfassung mit K6 geschlüsselt. Jetzt hab ich den Wert der Urlaubsabgeltung eingetragen, in der Probelohnabrechnung erhalte ich die Urlaubsabgeltung Brutto für Netto. Es werden keinen SV-Beiträge abgerechnet!!!!!!! Und das ist der Punkt der mir seltsam vorkommt, die Urlaubsabgeltung ist bei uns mit der Lohnart 4060 geschlüsselt und unterliegt der SV-Pflicht, warum wird diese dann nicht berechnet?

Wir arbeiten mit Lohn und Gehalt

Ich Danke für Ihre Hilfe

Gruß Petra Busch

shizofritz
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 3
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Hallo Frau Busch,

da es in 2019 aufgrund des Krankengeldbezuges bisher noch keine SV-Tage gab, bleibt die Urlaubsabgeltung als Einmalzahlung beitragsfrei

Mit freundlichen Grüßen

Manuel Lubbe

petrabu
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
1000 Mal angesehen

Oje, stimmt ja, Himmel manchmal steht man echt aufm Schlauch.

DANKESCHÖN für die schnelle Antwort, passiert wenn man allein Löhne macht und keinen hat mit dem man sich austauschen kann.

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letzte Antwort am 08.11.2019 12:14:42 von petrabu
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