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Vermietungs gbr

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letzte Antwort am 11.03.2016 15:17:10 von Stephan_Hirsch
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seni74
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Wo ist die Einkunft aus Vermietungs GbR 2014 einzutragen?

Im vorigen Jahr war das in der Anlage V, Anteile aus Einkünften (25) möglich. Jetzt will das Programm unbedingt Einnahmen im oberen Bereich eigetragen haben um es elektronisch zu übermitteln. Aber die Einkünfte sind doch vom Finanzamt schon in einem Wert festgestellt!

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VZ 2015? 2014 hatte ich in derartigen Fällen keine Probleme. Service-Release von heute installiert?

Zeile 25 ist definitiv richtig.

Was passiert, wenn Sie oben eine 0 eintragen? Gibt sich die ELSTER-Prüfung dann zufrieden?

Wenn nein und aktuelles Service-Release installiert: Servicekontakt zur DATEV. Entweder ist die Prüfung von DATEV nicht korrekt oder im ELSTER-Modul hakt es.

Auf keinen Fall dürfen Sie die festgestellten Einkünfte oben eintragen. Da laufen Sie Gefahr, dass Ihnen das Finanzamt die Einkünfte doppelt berücksichtigt: einmal durch Ihre Eintragung und ein weiteres Mal durch vorliegende Mitteilungen.

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DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Sehr geehrte/r seni74,

für Veranlagungszeiträume ab 2014 lässt das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung eine elektronische Übermittlung nicht mehr zu, wenn im Bereich Einkünfte aus dem bebauten Grundstück (Anlage V, Zeile 4-24) Angaben, aber keine entsprechenden Einnahmen vorhanden sind.

Prüfen Sie daher insb, ob Sie im Bereich der allgemeinen Angaben der Anlage V (z. B. Lage des Grundstücks, PLZ, Ort) Eingaben vorgenommen haben (die von DATEV standardmäßig eingetragene Bezeichnung <keine Lagebezeichnung> ist dabei nicht störend).

Löschen Sie in diesem Fall diese Angaben und belassen Sie es bei Vorliegen von Einkünften aus "Anteilen aus Einkünften" nur bei den Einträgen in Zeile 25ff.

Finden Sie keine "offensichtlichen" Eingaben, prüfen Sie anhand des Datenprotokolls Anlage V Daten (Übersicht | Protokolle | Daten), ob im Bereich der Zeilen 4-24 ggf. Einträge ohne Inhalt vorhanden sind. Ist dies der Fall, sind in den aufgeführten Zeilen Leerzeichen erfasst. Klicken Sie in diesem Fall auf die verlinkte Zeilenbezeichnung und entfernen Sie die Leerzeichen aus dem Eingabefeld.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

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letzte Antwort am 11.03.2016 15:17:10 von Stephan_Hirsch
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