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Steuerkonto online: neue Steuernummer

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letzte Antwort am 23.09.2021 17:08:07 von Stolz_Alexander
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willimüller
Fachmann
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Hallo Newsgroup,

die Steuernummer eines Mandanten hat sich beim gleichen Finanzamt geändert, bei der Abfrage des Steuerkontos wird jetzt gefragt, ob ich den Mandanten "neu registrieren" will. Was heißt das? Bekommt der Mandant jetzt wieder ein Schreiben, mit dem er zustimmen muss? Oder ist die Meldung falsch, müsste es heißen: "Wollen Sie die Änderung übernehmen"?

Wenn ich Änderung manuell im Programm Steuerkonto vornehme, klappt übrigens die Abfrage.

Schöne Grüße

Willi Müller

Gelöschter Nutzer
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Hallo Herr Müller,

es gilt: Neue Steuernummer = Neue Registrierung

Es muss also wieder eine Vollmacht zur Steuerkontenabfrage ausgefüllt werden um abfragen zu können.

Wenn Sie die Generalvollmacht (Auch für die Vollmachtendatenbank/VASt - Abfrage) benutzen, können Sie m.E. künftig die Vollmachten für Steuerkonto selbst unterschreiben (inkl Kopie der Generalvollmacht)

LG CK

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willimüller
Fachmann
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Hallo CK,
Danke für die Rückmeldung. Das scheint aber zumindest in NRW nicht notwendig zu sein. Ich habe jetzt probeweise die Steuernr. des neuen FA einfach im Kontextmenü unter Mandant bearbeiten geändert und die Abfrage beim neuen FA funktioniert.
@Datev: Können Sie hierzu bitte eine Information veröffentlichen? Die erneute Registrierung ist erheblich aufwendiger als einfach die Steuernummer zu ändern. Im Menüpunkt Stammdaten aktualisieren müsste das dann entsprechend angepasst werden (kein erneute Registrierung vorsehen)
Vielen Dank und schöne Grüße
Willi Müller

P.S.: Wer hat meine Frage als vermutlich beantwortet gekennzeichnet? ;-(

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DATEV-Mitarbeiter
Stolz_Alexander
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Müller,

im FAQ-Dokument (Dok.-Nr. 1013591) finden Sie eine Beschreibung unter 8. "Wie ändere ich die Finanzamts- / Steuernummer in Steuerkonto online pro, wenn sich diese - beispielsweise auf Grund einer Umstellung durch die Finanzverwaltung - geändert hat?"

Mit freundlichen Grüßen,

Alexander Stolz

(DATEV eG; Fachabteilung Steuern)

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willimüller
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Hallo Herr Stolz,

danke für die Rückmeldung. Das Programm Steuerkonto und das von Ihnen zitierte Dokument ist m.E. aber zu überarbeiten.

Der "normale" Anwender wird - nachdem er die Steuernummer in den ZMSD geändert hat - im Programm Steuerkonto online, den Menüpunkt Stammdaten aktualisieren auswählen, um die aktuelle Steuernummer zu übernehmen. Dafür hat die Datev aber eine Neuregistrierung vorgesehen, was aber laut dem von Ihnen erwähnten Infodokument in der Regel nicht notwendig ist.

In dem Infodokument steht aber auch, dass bei einem Umzug eine Neuregistrierung erforderlich ist, was nach meinen Erfahrungen nicht der Fall ist (gerade eben noch einmal ausprobiert).

Hier wäre eine Korrektur der Verfahrensbeschreibung und des Programmes notwendig.

Schöne Grüße

Willi Müller

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DATEV-Mitarbeiter
Stolz_Alexander
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Müller,


danke für Ihren Beitrag.
Grundsätzlich ist die Abfrage eines Steuerkontos (bzw. einer Steuernummer) erst dann möglich, wenn zuvor ein elektronischer Registrierungsantrag für diese Steuernummer gestellt worden ist und die Finanzverwaltung in deren Systemen die Berechtigung zur Abfrage dieses Steuerkontos/dieser Steuernummer hinterlegt hat.

In dem genannten Dok. 1013591 werden zwei Szenarien beschreiben (Auszug aus dem Dokument):
------------------------------------------------------------------------------------------
"...
A)
Wenn sich die Finanzamts- / Steuernummer "von Amts wegen" ändert (beispielsweise aufgrund einer Zusammenlegung von zwei Finanzämtern), werden in der Regel die Rechte zur Abfrage finanzamtsintern auf die neue Nummer übertragen. Grundsätzlich ist in solchen Fällen die Abfrage mit der neuen Finanzamts- / Steuernummer ohne erneute Registrierung möglich. Es genügt dann, wenn Sie die bisherige Finanzamts- / Steuernummer im Assistenten für die Steuerkontoabfrage ändern.
...

B)
Wenn sich die Finanzamts- / Steuernummer aus anderen Gründen ändert (beispielsweise aufgrund eines Umzugs des Mandanten), ist ein erneuter elektronischer Registrierungsantrag mit Steuerkonto online pro (Assistent für die Steuerkontoregistrierung) für die neue Finanzamts- / Steuernummer des Mandanten erforderlich.
..."
------------------------------------------------------------------------------------------

Demnach ist das Szenario A) eine (sinnvolle) Abweichung von der o.g. "grundsätzlichen Vorgehensweise" der Finanzverwaltung, weil in diesen Fällen die Änderung der Steuernummer durch die Finanzverwaltung selbst und nicht durch den Steuerpflichtigen entstanden ist.

Das Szenario B) ist unserem Kenntnisstand nach zutreffend.

Da Ihre Erfahrung hinsichtlich dieses Szenarios (wie von Ihnen oben beschrieben) anders ist, benötigen wir zur weiteren Recherche ein konkretes Beispiel mit folgenden Informationen ( über den DATEV-Service -> Dok.Nr. 0908003):
Konkrete "alte" Finanzamts- / Steuernummer mit Abfrageberechtigung für eine bestimmte SmartCard-ID.
Konkrete "neue" Finanzamts- / Steuernummer nach dem "Umzug" des Mandanten sowie Abfrageberechtigung für die selbe SmartCard-ID, indem das "alte" Finanzamt die Abfrageberechtigung an das "neue" Finanzamt (incl. der Papier-Vollmacht) übergeben hat.

Ich wünsche Ihnen - ein wenig im voraus - ein schönes Wochenende.

Mit freundlichen Grüßen,

Alexander Stolz
(DATEV eG; Fachabteilung Steuern)

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rahagena
Meister
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Gilt das Szenario A so nach wie vor?! Wenn ein FA mit einem anderen fusioniert, muss ich die ganzen neuen Steuernummern ZWEI MAL erfassen?!? Schlimm genug, dass es überhaupt passieren muss und nicht aus der VMDB zurückgeschrieben werden kann, muss ich jetzt auch noch das ganze doppelt erfassen, obwohl es die Funktion "Stammdaten aktualisieren" gibt!? Traurig.

Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io
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DATEV-Mitarbeiter
Stolz_Alexander
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo rahagena,

 

Sie arbeiten mit der VDB und erhalten darüber die Berechtigung für die Steuerkontoabfrage.

Die sinnvollste Vorgehensweise bei Änderung der Steuernummer (unabhängig ob "von Amts wegen" oder durch den Mandanten verursacht) und nach deren Erfassung in den zentralen Stammdaten wäre dann die folgende:

 

In Steuerkonto online im Abfrage-Assistenten im Dialogfenster "Auswahl der Mandanten" die "neue" Steuernummer über den Dialog "Zentrale Mandanten-Auswahl" übernehmen und die Abfrage durchführen. 

 

Diesen Weg (über "Zentrale Mandanten-Auswahl") werde ich auch in dem von Ihnen genannten Dokument (Dok.Nr.: 1013591 im Abschnitt 9) ergänzen.

 

Viele Grüße und einen schönen Abend,

 

Alexander Stolz

(DATEV eG) 

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letzte Antwort am 23.09.2021 17:08:07 von Stolz_Alexander
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