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Im Kassenbuch falsche Daten festgeschrieben. Kann man das ändern?

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letzte Antwort am 21.08.2019 10:06:45 von Gelöschter Nutzer
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fowo
Beginner
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Hallo Community,

als Datev-Neuling ist mir gerade ein ziemlich dummer Fehler passiert. Ich arbeite seit einigen Wochen mit einem neuen Steuerbüro, welches mit Datev arbeitet und dieses Programm bei mir eingerichtet hat.

Nun habe ich zwei kleine Firmen mit Bargeldverkehr. Daher muss ich zwei Kassenbücher führen.

Leider ist mir bei der Eingabe der Geldbewegungen von Firma A nicht aufgefallen, dass ich im Kassenbuch von Firma B gearbeitet habe und fatalerweise habe ich die Eingaben auch noch festgeschrieben.

Kann man dies in irgendeiner Form noch ändern?

Eventuell das Kassenbuch auf Null setzen, um neu zu starten?

Die Mitarbeiterin im Steuerbüro konnte mir leider nur in der Form helfen, dass sie die Zahlungen storniert hat. Aber sie sind noch im System und scheinbar "merkt" sich Datev die Eingaben und macht mir gerade das Leben ein bisschen schwer.

Vielen Dank im Voraus für jede Antwort.

metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 2 von 12
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Eventuell das Kassenbuch auf Null setzen, um neu zu starten?

Jap, man kann die Kasse komplett löschen, wenn auch festgeschrieben. Wenn das eine Lösung für Sie und Ihren StB ist, ist das eine schnelle Lösung.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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björn
Experte
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Wenn jedoch keine Löschung gewünscht ist oder möglich ist. Bleibt Ihnen nur die falschen Buchungen mit einer Gegenbuchung zu stornieren und in der richtigen Kasse zu erfassen.

fowo
Beginner
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Vielen Dank für die Antwort. Und wie lösche ich die Kasse? Es ist alles grau unterlegt, sodass ich nichts machen kann...

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metalposaunist
Unerreicht
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Und wie lösche ich die Kasse? Es ist alles grau unterlegt, sodass ich nichts machen kann...

Dann haben Sie nicht die erforderlichen Rechte dazu. Dann kann Ihr StB das für Sie innerhalb von 5 Minuten erledigen. Ich würde die Kassenbewegungen vorher auch exportieren; dann können Sie diese einfach "über Kreuz" wieder in die richtige Kasse importieren.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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fowo
Beginner
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Nachricht 6 von 12
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@Björn, eine Löschung wäre die Lösung meiner Probleme und das mit den Gegenbuchungen hat das StB bereits gemacht. Das kollidiert aber trotzdem mit den neuen Buchungen bei Zahlungen an die Bank. Da erscheint dann bei neuer Eingabe ein Minus mit Verweis auf die bereits getätigten Eingaben und das Programm lässt mich nicht weiter.

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björn
Experte
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Hallo Herr Dräger,

die Gegenbuchungen hat Ihr Steuerbüro aber mit Sicherheit nicht im Unternehmen Online gemacht, sondern bei sich im Rewe Programm. Dann müssten Sie die Gegenbuchungen entsprechend im Unternehmen Online noch ausführen. Hierbei gibt es normalerweise keine Probleme und auch keine Minusbestände. Ihr Berater muss dann anschließend nur im Rewe die korrigierten Buchungen von Ihnen wieder löschen, da diese bereits gebucht sind.

Wenn Ihr Steuerberater aber auch die Korrekturen im Unternehmen Online gemacht hat, dann passt die Kasse und eine Löschung ist nicht notwendig.

Das nur zur Info, da Sie sich ja bereits für die Löschung entschieden haben.

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mkolberg
Meister
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Datenschutz...
Dürfen die verkehrten Buchungen stehen bleiben (selber Firmeninhaber), oder müssen die Fehlbuchungen aus Datenschutzgründen wieder weg? -> Löschung

für diesen Zweck sollte DATEV auch in Rewe eine Lösung anbieten, für den Fall, daß bei einem Import ein unternehmensfremder Stapel versehentlich eingelesen und automatisch festgeschrieben wurde.

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 9 von 12
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"Kasse löschen" Eine technische Lösung, die allerdings rechtlich mehr als bedenklich ist. Das komplette Löschen von Kassen dürfte bei einer Betriebsprüfung einen großer Stolperstein darstellen, zumal das "Nachbuchen" immer unter dem aktuellen Zeitstempel erfolgt. Daher mein Rat: Sich mit dem Steuerberater in Verbindung setzen, die Vorgänge analysieren und eine rechtlich anständige Lösung suchen. Dafür bezahlt man den Steuerberater!!!!!!

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DATEV-Mitarbeiter
Gerlinde_Huebl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

das Löschen einer einzelnen Kasse ist nicht mehr möglich, wenn festgeschriebene Kassensätze enthalten sind (vgl. Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1001123, Kap. 3.4).

Wir empfehlen, die Kassensätze in der Kasse selbst mit Gegenbuchungen zu korrigieren, wie es hier bereits beschrieben wurde.

Mit freundlichem Gruß

Gerlinde Hübl

Service DATEV Unternehmen online

DATEV eG

Viele Grüße
Gerlinde Hübl - DATEV eG
metalposaunist
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Die letzte Kasse in einem Bestand kann nicht gelöscht werden.

Seit wann ist das der Fall? Ich hatte vor einem Jahr noch alle Kassen löschen können, weil in UO das Standard WJ 01.01 bis 31.12 eingetragen war; das Mandat aber ein abweichendes WJ hatte. Also alle Kassen löschen, alle WJ in UO löschen und neu anlegen geht jetzt nicht mehr?

Die hochgeladenen Belege bleiben dabei ja erhalten.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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Gelöschter Nutzer
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Die Hilfe verstehe ich aber anders:

"Kasse löschen

Voraussetzung:

Um eine Kasse mit aktiver Kassenminusprüfung zu löschen, dürfen keine festgeschriebenen Kassenbewegungen vorhanden sein.
Die letzte Kasse in einem Bestand kann nicht gelöscht werden."

Die Kassenminusprüfung muss aktiviert sein, dann kann bei festgeschriebenen Kassenbewegungen nicht gelöscht werden (es sei denn es handelt sich um die letzte im Bestand).

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letzte Antwort am 21.08.2019 10:06:45 von Gelöschter Nutzer
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