Hallo zusammen,
unser Mandant nutzt Bank Online um die Belege monatlich den jeweiligen Kontoumsätzen zuzuordnen.
Nun ist es ja eigentlich auch möglich die Belege den Kontoumsätzen automatisch zuzuordnen. Dies hat bei der Buchhaltung im Mai auch laut unserem Mandanten super funktioniert. Fast alle 500 Belege wurden den jeweiligen Kontoumsätzen nach Upload automatisch zugeordnet. Sowohl im Juni und im Juli hat es leider nicht mehr geklappt. Der Mandant hat nun von der DATEV die Information bekommen, dass die Belege vor der Abbuchung vom Konto hochgeladen werden müssen. In LEXinform steht jedoch lediglich im Dokument 1071561, dass die erforderlichen Haken in den Einstellungen gesetzt sein müssen. Warum die Belege vor Abbuchung vom Konto schon hochgeladen werden müssen, macht für mich auch wenig Sinn.
Hat jemand von Ihnen auch schon Erfahrung damit gemacht?
MfG
Hallo Frau Schneider,
nein das macht für mich auch keinen Sinn, aber vermutlich wird hier von der DATEV der Prozess nachvollzogen, dass auch die Belege über DUO bezahlt werden. Dann ist es nicht möglich, dass ein Beleg für einen Kontoumsatz noch nicht vorhanden ist. Meine Erfahrung ist auch, dass es super funktioniert, wenn Mandanten die Zahlungsfunktion nutzen. Ihre Erläuterung erklärt dies. Die DATEV lässt die Zuordnung anscheinend automatisch beim Einspielen neuer Kontoumsätze durchlaufen, wenn dann keine Belege vorhanden sind, können keine zugeordnet werden.
Sie könnten versuchen, dass Sie die Kontoumsätze erst in das DATEV-Rechenzentrum holen, nachdem alle Belege hochgeladen wurden. Wie werden denn aktuell die Kontoumsätze geholt(RZ-Bankinfo etc)?
MfG
Tobias Ettl
Hallo,
ob zuerst die Kontoumsätze und dann die Belege in Unternehmen online vorhanden waren, spielt für die automatische Zuordnung der Belege zu den Kontoumsätzen keine Rolle.
Eine Einschränkung gibt es allerdings: Dies gilt nur für unbearbeitete Kontoumsätze. Wurde ein Kontoumsatz z.B. manuell auf "geprüft" gesetzt, wird diesem nicht mehr automatisch ein Beleg zugeordnet.
Wenn diese Einschränkung bei Ihnen nicht zutrifft, wenden Sie sich bitte per Servicekontakt an unseren Service zu DATEV Unternehmen online. Sie können das Verhalten gerne per Screenshots aus dem Programm dokumentieren und an den Servicekontakt anhängen.
Mit freundlichem Gruß
Gerlinde Hübl
Service DATEV Unternehmen online
DATEV eG