Guten Morgen,
ich habe einen selbst buchenden Mandanten, der mir seine Buchhaltungsdaten über das DATEV-Rechenzentrum senden möchte, damit ich den Jahresabschluss und die Steuererklärungen erstellen kann.
Im Anschluss möchte ich den Mandanten meine Abschlussbuchungen wieder zurück senden.
Muss das Senden vom Mandanten aus und auch das Empfangen bei mir unter der mandantengenutzen Beraternummer erfolgen?
Dann habe ich das Problem, dass in den Auswertungen meine Beraterstammdaten fehlen. Zudem weiß ich nicht, wie es mit der Übermittlung der E-Bilanz, den Steuererklärungen etc. dann abläuft und ab das alles so klappt.
Hat jemand einen solchen Sachverhalt schon bearbeitet und kann mir sagen, wie hier die gängige Vorgehensweise aussieht?
Viele Grüße und vielen Dank vorab für die Hilfe!
Elisa Bonkhoff
Muss nicht. Wäre aber sinnvoll den Bestand in der Kanzlei unter der selben Berater/Mandant-Kombination zu führen.
So entfallen die Änderungen beim Import der Vorläufe und notfalls können so auch komplette Datensicherungen ausgetauscht werden,.
Hallo Frau Bonkhoff,
ich würde auch immer die mandantengenutzte Beraternummer verwenden. Dies erübrigt das umspeichernd. Das Kennwort für die Unterberaternummer können Sie ja im DATEV Arbeitsplatz hinterlegen, um auch unter dieser Nummer Daten zu senden.
Die Leistungen in den Steuerprogrammen können Sie auch unter Ihrer Beraternummer anlegen.
Die Berateraddressdaten lassen sich soweit ich weiß in den einzelnen Programmen ändern bzw auswählen. Für die Rechnungswesenprogramme gäbe es dazu die Möglichkeit in den Bestandsdiensten unter Kanzlei öffnen.
Danke für die hilfreichen und schnellen Antworten! So habe ich es hinbekommen und bisher keine Probleme damit 🙂
Haben Sie die Leistungen des Mandanten so wie eingerichtet unter der Unterberaternummer gespeichert oder haben Sie diese wieder auf Ihre eigene Beraternummer geändert?
Danke fürs Feedback!
Hallo Frau Bonkhoff,
bei Selbstbuchern tauschen wir immer den gesamten Rewe-Mandanten-Bestand mit dem Mandanten aus (per Bestandsdienste Rechnungswesen).
Nach Fertigstellung des Jahresabschlusses erhält der Mandant auch wieder den gesamten Bestand des abgeschlossenen Wirtschaftsjahres zurück (inkl. der Umbuchungen, Jahresabschlussbuchungen usw.), damit auch die Salden übernommen werden können.
Außerdem bleiben dann auch die Stammdaten synchron.
VG
Michael Vogtsburger