Hallo, ich bin Steuerberater und hab die Möglichkeit die ins Unternehmen online gesandten Belege über "Mandant ergänzen" oder über "digitale Belege buchen" und dort Belege online zu buchen.
Wann nutze ich die eine Möglichkeit und wann die andere? Was hat die eine Möglichkeit ggü. der anderen für Vor- oder Nachteile?
Danke
Roland Lack
Hallo Herr Lack,
je nach gewählter Bearbeitungsform in DATEV Unternehmen online nutzen Sie den einen Punkt oder den anderen.
Bearb.Form: Standard Belege buchen
Bearb.Form: Erweitert Mandant ergänzen (sofern der Mandant auch vor erfasst.
Auf Youtube habe ich auch mal ein Video zu den verschiedenen Programmverbindungne hochgeladen:
Webinar Programmverbindungen | DATEV Unternehmen online Buchhaltung
Mandant ergänzen Funktion: Hier werden Buchungsvorschläge generiert, sprich kein fester Eintrag in die Buchhaltung. Ist für Mandanten mit Fibu Kenntnissen geeignet. Ggf. auch StFa Azubi im ersten Lehrjahr.
Digitale Belege buchen Funktion: Direkte Buchung in ReWe. Der Mitarbeiter in der Kanzlei sollte so digitale Belege buchen, wenn der Mandant in DUO keinerlei Vorbereitungen trifft sondern nur die Belege dort hochlädt
Edit: Digitale Belege buchen präziser dargestellt
Und wieso sollte er das?
Wenn der Mitarbeiter über digitale Belege bucht ist die Aufteilung die der Mandant im Unternehmen online gemacht hat nicht ersichtlich. Bei Mandant ergänzen schon. An was liegt das dann?
Digitale Belege buchen Funktion: Direkte Buchung in ReWe. Der Mitarbeiter in der Kanzlei sollte so digitale Belege buchen.
Ah dieser Fall bezog sich wenn der Mandant nicht in DUO arbeitet. Der Mandant nutzt praktisch nur Belege Online, quasi Pendelordner in digitaler Form.
Hallo Herr Lack,
wenn der Mandant die Belege in der Bearbeitungsform erweitert vorerfasst und aufteilt, dann bietet sich der Abruf der Vorerfassung inkl. digitalen Beleg über Mandant ergänzen an.
Die Vorerfassung ist aber nicht der Regelfall. Daher steigen Sie bei allen anderen Mandanten über digitale Belege buchen ein.
Es sollte bei erweitert auch geklärt werden, ob alle Belege vorerfasst werden. Ggf ist es hier noch notwendig gewisse Belege über digitale Belege buchen zu erfassen.
Vermutlich ist es ratsam immer mit dem Bearbeitungsmodus erweitert zu arbeiten und immer die Vorschläge über Mandant ergänzen einzuspielen. Es ergeben sich in der Bearbeitung keinerlei Nachteile beim Buchen. Der Mandant muss auch für die Rechnungsbücher keine Vorerfassung in buchhalterischer Form vornehmen(!) aber die Kanzlei hat hier noch zusätzlich die Möglichkeit mit Lerndateien zu arbeiten. Dies kann eine Arbeitserleichterung sein, welche sich grundsätzlich bei Bearbeitungsform Standard nicht bietet. Einziges Gegenargument ist aus meiner Sicht die Freigabepflicht in Unternehmen online für die Weitergabe in die Buchhaltung. D.h. der Mandant oder die Buchhalterin müssen die bearbeiteten Belege in DUO erst als "abgeschlossen" deklarieren, bevor eine Übernahme in der Buchhaltung erfolgt.
MfG
Tobias Ettl