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Elektronisches Empfangsbekenntnis - noch Probleme?

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letzte Antwort am 12.07.2019 16:03:22 von agmü
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nodysseus
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Wir machen ganz gute Erfahrungen mit dem Anwaltspostfach/beA-Oberfläche von DATEV. Nur die Abgabe el. Empfangsbekenntnisse an Gerichte funktioniert so gut wie nie. Bereits beim Herunterladen gibt es angezeigte Fehler und beim Versuch, das EB abzugeben wird bei uns eine Art "Rückbrief" mit allen erhaltenen Unterlagen erzeugt. Bei eEB gegenüber anderen Anwälten geht dagegen alles glatt. Frage: Sind das nur unsere Probleme oder gibt es da noch technische Klippen?

agmü
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Sehr geehter Herr Scholz,

das eEB macht derzeit Probleme. Die Probleme scheinen so gravierend zu sein, dass das BMJ an einer Verordnung bastelt die das Paper EB noch länger erlaubt.  Ich habe den Verordnungsentwurf überflogen, mir allerdings die Quelle nicht notiert.   Allerdings sah sich der DAV bereits veranlasst das Vorhaben zu kritisieren (siehe DAV-Depesche 28/19 v. 11.07).

Das Problem scheint daher auf Seiten der Gerichte zu liegen, nicht auf Seiten der DATEV.

Im Rahmen von Experimenten mit gerichtlichen Nachrichten habe ich festgestellt, dass das eEB beim zweiten Einlesen der Nachricht immer dann abgegeben werden kann, wenn im Feld Empfängeraktenzeichen und Absenderaktenzeichen das Aktenzeichen des Gerichts enthalten ist.

Ihre Frage kann daher so beantwortet werden, dass es sich um Technsiche Probleme bei den Gerichten handelt.  Auf Seiten der Anwender haben alle die gleichen Probleme (nach meiner Kenntnis)

mfg

Andreas G. Müller

Nachtrag: Es handelt sich nicht um einen Verordnungsentwurf, sondern es soll § 174Abs. 4 S. 5 ZPO geändert werden.  zu finden im Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften".

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
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nodysseus
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Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für die Antwort. Es ist schon mal sehr hilfreich zu wissen, dass man nicht einfach nur zu doof ist.

Was mich interessieren würde: Warum wirken die Probleme der Gerichte sich im beA selbst nicht aus? Denn da funktionieren auch die gerichtlichen eEBs- und auf diesem umständlichen Weg "machen" wir die jetzt auch.

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agmü
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Sehr geehrter Herr Scholz,

das Gefühl kenne ich nur zu gut.

Warum die Webseite der BRAK das eEB erstellen kann, nicht aber die Software der DATEV ist eines der Mysterien die Ihnen vermutlich nur ein Programmierer der beide Systeme kennt wird beantworten können.

Ich habe gewisse Vermutungen an welcher Stelle die Probleme liegen könnten; bin aber selbst weder Programmierer noch habe ich Einblick in den entsprechenden Code (den ich vermutlich sowieso nicht verstehen würde).

Bis die digitaliserten Arbeitsabläufe die selbe Effizienz erreichen, die in der analogen Welrt herrschen wird es noch einige Jahre dauern.

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
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letzte Antwort am 12.07.2019 16:03:22 von agmü
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