Hallo alle zusammen,
wir erstellen Einsprüche über die elektronische Kommunikation.
Gibt es dort eine Einstellung das, soweit ein Einspruch gestellt wurde, auch direkt der entsprechende Stand in Posten, Fristen und Bescheide aktualisiert wird?
Also wenn ich den Bescheid in Posten, Fristen und Bescheide aufrufe und daraus den elektr. Einspruch stelle und übermittle, dass dann auch sofort dort der Status von "offen" auf "in Bearbeitung" bzw. "Einspruch" wechselt?
Danke vorab für eure Hilfe.
Viele Grüße
Andrea Voots
Moin,
in den Einstellungen für den elektronische Einspruch können Sie auswählen, ob der Einspruch nach dem Senden automatisch ausgetragen werden soll:
Viele Grüße
Uwe Lutz
Guten Tag Herr Lutz,
ja ich war mir nicht sicher ob es das ist.
Hatte in der Hilfe keine genaue Erklärung dazu gefunden.
Dann werde ich das mal ausprobieren beim nächsten Einspruch.
Danke und einen schönen Tag.
Viele Grüße
Andrea Voots