abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

KapESt: unnötige Hinweismeldung auf Übertragungsdatum

3
letzte Antwort am 27.06.2019 10:57:08 von Gelöschter Nutzer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 1 von 4
212 Mal angesehen

Hallo Datev,

was soll heute, 26.06.2019 diese Hinweismeldung:

383328_pastedImage_0.png

wenn als Datum der 26.06.2019 erfasst ist?

383329_pastedImage_1.png

Schöne Grüße

Jupp Schmitz

Zusatz: Der Hinweistext: "Tagesanmeldungen sollten frühestens zu diesem Termin übermittelt werden" ist nicht besonders pfiffig... die Übermittlung muss nämlich spätestens bis zu diesem Termin erfolgen", sonst gibt es einen Verspätungszuschlag

DATEV-Mitarbeiter
Ute_Höpfner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 4
49 Mal angesehen

Hallo Herr Schmitz,

vermutlich haben Sie diese Anmeldung nicht erst heute neu erfasst, sondern schon vorher, z.B. gestern,  vorbereitet.

Der zitierte Hinweis stammt aus der ersten Berechnung. Wenn Sie im Bestand etwas abändern und die Berechnung neu durchführen, wird das Datum neu geprüft und  der Hinweis ist nicht mehr da.

Danke für Ihre Ergänzung zum Hinweistext, die nehmen wir uns für die nächste Version vor.   

Mit freundlichem Gruß

Ute Höpfner

DATEV eG

0 Kudos
stefans
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 4
49 Mal angesehen

Zusatz: Der Hinweistext: "Tagesanmeldungen sollten frühestens zu diesem Termin übermittelt werden" ist nicht besonders pfiffig... die Übermittlung muss nämlich spätestens bis zu diesem Termin erfolgen", sonst gibt es einen Verspätungszuschlag

Genaugenommen will die Finanzverwaltung: "Tagesanmeldung sollten zu diesem Termin übermittelt werden". Also genau an dem Tag und weder früher noch später.

Ich ignoriere diesen Hinweis und übermittle die Anmeldung, wenn ich die Freigabe vom Mandanten habe, um den Vorgang dann abzuschließen. Bisher hat sich in Hamburg niemand darüber beschwert.

0 Kudos
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 4 von 4
49 Mal angesehen

Hallo stefans,

so machen wir das auch ... früher haben wir mal die Übertragung mit einem festen Datum eingegeben, aber ich sehe nicht ein, warum im EDV Zeitalter die Finanzverwaltung Anmeldungen nicht selbst zwischenspeichern kann .. bei den USt VA geht das ja auch.

In NRW hat sich auch noch kein Finanzamt beschwert.

3
letzte Antwort am 27.06.2019 10:57:08 von Gelöschter Nutzer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage