Hallo Datev,
was soll heute, 26.06.2019 diese Hinweismeldung:
wenn als Datum der 26.06.2019 erfasst ist?
Schöne Grüße
Jupp Schmitz
Zusatz: Der Hinweistext: "Tagesanmeldungen sollten frühestens zu diesem Termin übermittelt werden" ist nicht besonders pfiffig... die Übermittlung muss nämlich spätestens bis zu diesem Termin erfolgen", sonst gibt es einen Verspätungszuschlag
Hallo Herr Schmitz,
vermutlich haben Sie diese Anmeldung nicht erst heute neu erfasst, sondern schon vorher, z.B. gestern, vorbereitet.
Der zitierte Hinweis stammt aus der ersten Berechnung. Wenn Sie im Bestand etwas abändern und die Berechnung neu durchführen, wird das Datum neu geprüft und der Hinweis ist nicht mehr da.
Danke für Ihre Ergänzung zum Hinweistext, die nehmen wir uns für die nächste Version vor.
Mit freundlichem Gruß
Ute Höpfner
DATEV eG
Zusatz: Der Hinweistext: "Tagesanmeldungen sollten frühestens zu diesem Termin übermittelt werden" ist nicht besonders pfiffig... die Übermittlung muss nämlich spätestens bis zu diesem Termin erfolgen", sonst gibt es einen Verspätungszuschlag
Genaugenommen will die Finanzverwaltung: "Tagesanmeldung sollten zu diesem Termin übermittelt werden". Also genau an dem Tag und weder früher noch später.
Ich ignoriere diesen Hinweis und übermittle die Anmeldung, wenn ich die Freigabe vom Mandanten habe, um den Vorgang dann abzuschließen. Bisher hat sich in Hamburg niemand darüber beschwert.
Hallo stefans,
so machen wir das auch ... früher haben wir mal die Übertragung mit einem festen Datum eingegeben, aber ich sehe nicht ein, warum im EDV Zeitalter die Finanzverwaltung Anmeldungen nicht selbst zwischenspeichern kann .. bei den USt VA geht das ja auch.
In NRW hat sich auch noch kein Finanzamt beschwert.