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Kirchenaustritt

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letzte Antwort am 26.06.2019 09:42:17 von peteraschmann
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kimeba
Fortgeschrittener
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Hallo!

Wenn jemand im Juni seinen Austritt (vom Amt her) schriftlich einreicht, dann muss er für Juni noch zahlen, aber ab Juli ist er frei!

Richtig oder habe ich das falsch gelesen / verstanden?

mfg Torsten

Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 2 von 4
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Da müssen Sie mal im Kirchensteuergesetz des jeweiligen Landes nachsehen, aber mE wird der Austritt nicht sofort wirksam sondern immer erst zum Ende des Jahres (oder noch später?). Ist schon eine Weile her, dass ich das letzte Mal einen Austritt hatte.

MfG
T.Kahl
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brooke
Aufsteiger
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Guten Morgen,

Abhängig vom Bundesland gilt der Krichenaustritt ab dem Kalendermonat, in dem der Kirchenaustritt erklärt wurde, oder aber ab dem darauffolgenden Kalendermonat.

Nach dem Kirchenaustritt informiert die Meldebehörde automatisch das zuständige Finanzamt, damit dieses die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ändert. Für die Zeit nach Ihrem Kirchenaustritt wird also bei der monatlichen Gehaltsabrechnung keine Kirchensteuer mehr einbehalten.

Gruß

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peteraschmann
Beginner
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Nachricht 4 von 4
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Ich bin kürzlich aus der Kirche ausgetreten.

Der Austritt wird steuerlich mit Beginn des Folgemonats wirksam.

Zu beachten, dass im Austrittsjahr die Kirchensteuer und eventuelles besonderes Kirchgeld zeitanteilig (Monatsanteilig) noch berechnet wird.

Insbesondere auch prüfen, ob eventuell ab 2018 das besondere Kirchgeld komplett entfällt, wenn die entsprechende Diozöse oder ev. Amt für ihre Region auf das besondere Kirchgeld verzichtet.

Normalerweise wird das Finanzamt das aufgrund der Mitteilung der Meldebehörde automatisch prüfen und berücksichtigen. Aber wie immer: Vertrauen ist gut, KOntrolle ist besser.

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letzte Antwort am 26.06.2019 09:42:17 von peteraschmann
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