Hallo zusammen,
wir haben den Lohn für eine Zeitarbeitsfirma übernommen.
Es werden also Arbeitszeitkonten geführt. Die Arbeitszeitkonten werden monatlich ausgeglichen, es sammelt sich also kaum etwas an.
Wir haben dafür die Stammlohnart 461 angelegt. Dort hinterlegt ist die Abrechnung über die Jahrestabelle.
Wir meinen aber eher, dass die Stunden als laufender Bezug abgerechnet werden müssen.
Hat jemand damit Erfahrung?
Vielen Dank!!!
Hallo Frau Höninger,
wenn die Überstunden im gleichen Monat ausbezahlt werden, wie Sie angefallen sind handelt es sich hierbei um einen laufenden Bezug der entsprechend zu versteuern und verbeitragen ist.
Sollten die Überstunden jedoch gesammelt werden und später ausbezahlt werden, dann müssen diese als sonstiger Bezug abgerechnet werden. Die Stammlohnart hierfür ist die 877.
Gruß