Hallo Leute,
aus allen mir bekannten ESt.-Programmen (RoseSoft, WISO etc.) kenne ich es, dass beim Vergleich der Veranlagungsformen auch geprüft wird, ob der SoA etc. hälftig oder direkt zu einem günstigeren Ergebnis führt.
Mal davon abgesehen, dass es mir unverständlich ist, es keine separaten Steuerberechnungen je Ehegatten bei der getrennten Veranlagung gibt, kann ich aus der Berechnungsliste Vergleich Veranlagungsformen auch nicht erkennen, welche Optionen nun die günstigste ist.
Habe ich da etwas übersehen oder gibt es diese Vergleichsberechnungen gar nicht?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß A. Martens
Suchen Sie eventuell solche Hinweise ...
Die finden Sie bei den Berechnungslisten unter "Fehler und Hinweise".
Vielen Dank für die Info.
Aber so wie ich es dann verstehe, wird kein Hinweis mehr angezeigt, wenn man die Veranlagungsform geändert hat. Im Hinweisprotokoll kann ich nämlich nichts mehr finden und auf besagter Auswertung Veranlagungsform ist auch nichts zufinden.
Wieder einmal ein selten dämmlicher Fall von DATEV.
Ist schon sehr ärgerlich, dass man tausende von Seiten druckt (drucken muss), aber worauf es ankommt, ist nirgends zu finden.
Gruß A. Martens