Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich den Unterhaltszahlungen an Kinder, welche
über 18 Jahre alt sind und kein Anspruch auf Kindergeld besteht (arbeitslos).
Lebt mit dem Vater (Unterstützender) im gemeinsamen Haushalt.
Laut Auskunft über diverse Internetseiten ist es möglich den Höchstbetrag
in Höhe von € 9.000,00 für 2018 anzugeben. Das ganze soll ohne Nachweise
angegeben werden können.
Hatte schon jemand Erfahrungen seitens des Finanzamtes damit gehabt?
Also musste man Nachweise für Zahlungen etc. liefern oder wird das ganze
anstandslos ohne jegliche Nachweise anerkannt?
Vielen Dank für die Hilfe.
Seit Jahren haben wir das bei diversen Mandanten ohne Nachweise angesetzt, da sich Unterhaltszahlungen durch freie Kost und Logis nur schwer durch Belege nachweisen lassen. Ist bis jetzt immer durchgegangen, wenn unterhaltsbedürftige Personen im Haushalt des Unterstützers wohnen.
Das muss auch nicht nachgewiesen werden.
Bei Gewährung von Kost und Logis gilt der Höchstbetrag als erfüllt.