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Stellenanzeige Lohnstar

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letzte Antwort am 02.05.2019 14:26:57 von t_r_
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t_r_
Allwissender
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Nachricht 1 von 5
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Guten Morgen,

ich weiß, dass diese Community allen das Internet nutzenden Menschen offen steht. Allerdings stelle ich mir doch die Frage, ob auch Lohndienstleiste / Buchhalter den Kanzleien hier die Mitarbeiter "abwerben" können sollten. Hier hat ja auch die Datev nichts von, da diese Dienstleister in der Regel kein Datev-Lohnprogramm nutzen können sollten.

Lohn- und Gehaltsabrechner/-in in Berlin

Gleichzeitig wäre es mal interessant zu wissen, ob die folgenden Angebote für Lohnservices überhaupt noch erlaubt sind:

Lohnstar – Lohnabrechnung mit Herzblut  (z. Bsp.: "Erstgespräch zu allen rechtlichen Vorgaben der Lohnabrechnung und deren Umsetzung im Unternehmen" oder "Ihnen steht eine Prüfung durch die Rentenversicherung oder das Finanzamt ins Haus? Wir beraten Sie vorab und führen diese gemeinsam mit Ihnen durch." )

Vielleicht hat ja mal jemand Lust hier mal genauer hinzuschauen.

Viele Grüße

T. Reich

bhf
Beginner
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Nachricht 2 von 5
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Guten Morgen gelöschter Nutzer T.Reich,

ihren Unmut über einen Wettbewerb um Fachkräfte können wir aufgrund der schwierigen Situation nachvollziehen.

Sie könnten sich fairer Weise mit Ihren Fragestellungen direkt an uns wenden, anstatt Ihre Mutmaßungen bezüglich unserer DATEV-Nutzung oder hinsichtlich des Rechtsdienstleistungsgesetz öffentlich anzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Lohnstars

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 3 von 5
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Sehr geehrter Herr bhf,

ich habe zur Diskussion gestellt, ob es sinnvoll ist, ob die Datev anderen Dienstleistern diese Möglichkeit der Stellenwerbung geben sollte. Diese Frage, werden Sie mir nicht beantworten können.

Ob Sie sich im Übrigen noch im rechtlich möglichen Rahmen befinden, werden Sie mir sowieso mit ja beantworten. Ich weiß es nicht, zweifle daran und stelle daher hier diese Frage. Da es sich hier auch um eine Community für Rechtsdienstleister handelt, habe ich diese Frage allgemein "in den Raum" gestellt.

Im Übrigen ist es Zufall, dass es diese Stellenanzeige traf.

Mit freundlichen Grüßen

T. Reich

bhf
Beginner
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Nachricht 4 von 5
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Sehr geehrter Herr Reich,

gerne möchte ich es Ihnen nochmals verdeutlichen:

Sie können uns gerne direkt fragen, ob wir DATEV nutzen oder nicht. Sie können uns ebenfalls hinsichtlich des RDG oder StBerG direkt ansprechen.

Oder Sie könnten in diesem Forum jederzeit allgemeine rechtliche Fragen stellen.

Wenn Sie jedoch Mutmaßungen mit einem direkten Bezug zu unserem Unternehmen anstellen, halten wir dies ehrlich gesagt für eine sehr fragwürdige Methode des Wettbewerbs.

Versuchen Sie es bitte zukünftig derartigen "Zufälle" zu vermeiden.

Vielen Dank

Malte Jablonski

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 5 von 5
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Versuchen Sie es bitte zukünftig derartigen "Zufälle" zu vermeiden.

Was wollen Sie mir damit sagen?

Es ging nicht darum, ob Sie Datev nutzen, sondern mehr um die Frage, ob die Datev, deren Eigentümer nun einmal Steuerberater und Rechtsanwälte sind, für deren Mitbewerber den Stellenmarkt öffnen sollte. Diese Frage werden Sie mir kaum beantworten können.

Ich selbst bin nicht mit Ihnen im Wettbewerb, sondern wäre eher - wenn ich den im Einzugsgebiet wohnen würde - potenzieller Bewerber.

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letzte Antwort am 02.05.2019 14:26:57 von t_r_
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