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Wann genau beginnt die Dreimonatsfrist bzgl. VMA? (Reisekosten)

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letzte Antwort am 27.04.2019 09:20:42 von Verena_Heinlein
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P_G
Einsteiger
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Hallo liebe Kollegen,

hat schon mal jemand direkt Kontakt mit dem FA gehabt bzgl. der Frage wann die Dreimonatsfrist zu laufen beginnt?

Ich habe alle einschlägigen Artikel und Diskussionen im Netz durchstöbert, doch folgende Frage will keiner so richtig beantworten:

Der Mitarbeiter arbeitet irgendwann 3 Tage die Woche an einem Ort/Projekt, die nächsten Wochen nur 2 mal in der Woche.

Beginnt nun in der einen 3-Tage-Woche die Dreimonatsfrist zu laufen oder geht sie wieder auf Null in der folgenden Woche?

Ich würde sagen: sie beginnt, denn die Unterbrechungsregeln sind ja bestimmt mit der 4 Wochen Unterbrechung, egal aus welchem Grund diese Unterbrechung ist. 2 Tage arbeiten in der folgenden Woche ist ja keine Unterbrechung - oder also doch?

Auch ist die Formulierung von mindestens "3 Tage wöchentlich" auf "3 Tage die Woche" geändert worden.

Da wie gesagt weder die Textstellen noch die Forenartikel diese Frage konkret beantworten ist meine Frage in die Runde ob hier schon mal jemand konkret etwas dazu erfahren hat oder eine bestätigte Aussage gefunden/bekommen hat?

Und dann bleibt natürlich die Frage wie das abgebildet werden kann in Datev, z.B. Reisekosten Classic?

Für jeden Ort/Projekt eine neue Reise anlegen, auch wenn sie sich am gleichen Tag überschneiden? Die Reise abschließen solange wie erstmal keine 3 Tage in einer Woche vorkommen, also nicht auf 3 Monate hinzählen sondern nächste Woche wieder neu?
(dann wieder die Eingangsfrage: einmal 3 Tage und schwupp zählen wir in der folgenden Woche die Reise fort - oder doch nicht?)

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

mehrere Reisen pro Tag können Sie unter Reisekosten Classic entweder als eine Reise erfassen oder Sie teilen diese auf. Bei der Aufteilung ist zu beachten, dass sich die Uhrzeiten dabei nicht überschneiden dürfen.

Weitere Informationen können Sie dem Dokument Reisen erfassen entnehmen.

Bitte klären Sie mit der zuständigen Institution ab, wann die Dreimonatsfrist zu laufen beginnt. Eine automatische Überwachung dieser Frist im Programm wird nicht durchgeführt und ist unter der Registerkarte Verpflegungsmehraufwand im Feld Sonderregelung manuell zu überwachen bzw. zu erfassen.

Viele Grüße

Verena Heinlein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 27.04.2019 09:20:42 von Verena_Heinlein
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