Hallo,
ich habe eine allgemeine Frage zu oben genannter Personengruppe.
Wir haben einen Praktikant der während der Schulzeit ein Pflichtpraktikum absolviert und monatlich Taschengeld bekommt. In der Ferienzeit würden wir dem Praktikant gerne etwas mehr geben, da es sich hier um ein freiwilliges Praktikum zur Orientierung handelt.
Kann mir jemand sagen ob ich für die betreffende Zeit das Taschengeld einfach erhöhen darf oder gibt es hierzu irgendwelche Grenzen?
Hier der genaue Wortlaut aus dem Praktikumsvertrag:
Dem Schüler wir während der Unterrichtszeit ein Platz für ein vier- bis sechswöchiges Praktikum im o.g. Berufsfeld zur Vertiefung des fachpraktischen Unterrichts entsprechend der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Kultusministeriums für Ausbildung und Prüfung an den einjährigen gewerblichen Berufsfachschulen in Ausbildungsberufen nach der Lernfeldkonzeption angeboten. Das Praktikum kann in Form von mehreren Blöcken oder einzelnen Betriebstagen organisiert werden (Pflichtpraktikum nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 MiLoG).
Dem Schüler wird während der unterrichtsfreien Zeit zusätzlich ein freiwilliges Praktikum von bis zu drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung im o.g. Berufsfeld angeboten (Orientierungspraktikum nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 MiLoG).
Liebe Grüße
Linda Cavallini
Hallo Frau Cavallini,
Ihrer Schilderung entnehme ich, dass es sich zum Einen um ein vorgeschriebenes Praktikum und zum Anderen um ein nicht vorgschriebenes Praktikum handelt.
Unter der Dok.-Nr. 5303350 - Praktikant (Beispiele für LODAS) finden Sie verschiedene Eingabebeispiele in LODAS.
Bezüglich der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung wenden Sie sich bitte an die Krankenkasse.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Frohmeyer,
vielen Dank für die Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Linda Cavallini