gehören die vor Mutterschaft geleisteten Nachtzuschläge zur Berechnung des Mutterschutzgeldes dazu ?
Muss ich diese manuell eingeben?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
alle Leistungen, die der Arbeitgeber regelmäßig leistet, zählen zum Nettoentgelt für die Durchschnittsberechnung. Dazu gehören auch immer alle SFN--Zuschläge.
Gruß
C. Rohwäder
Hallo,
Sie rechnen für eine Mitarbeiterin Mutterschutz ab. Die Arbeitnehmerin hat vor Beginn der Mutterschutzfrist Nachtzuschläge erhalten.
Informationen zur Ermittlung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld finden Sie im Infodokument AAG: Elektronisches Erstattungsverfahren (U1/U2)- Hintergrund.
Unter Punkt 11 Ermittlung Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld finden Sie folgenden Auszug:
"Der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld wird in beiden Lohnprogrammen automatisch ermittelt. Basis für die Berechnung bilden die Werte aus den Lohnkonten der letzten 3 Monate.
Folgendes wird automatisch als laufendes Brutto vereinbart berücksichtigt:
- Alle SV-pflichtigen Entgeltbestandteile (Lohnarten)
- Alle steuerfreien, aber SV-pflichtigen Entgeltbestandteile, wie zum Beispiel SFN-Zuschläge
- Arbeitgeberzuschuss zu VWL"
Des Weiteren finden Sie hier auch Informationen zur Angabe von abweichenden Verdienstangaben für die Berechnung des Mutterschaftsgeldzuschusses.
Viele Grüße
Lara Hien
Personalwirtschaft
DATEV eG