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gehören die vor Mutterschaft geleisteten Nachtzuschläge zur Berechnung des Mutterschutzgeldes dazu

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letzte Antwort am 20.02.2019 14:02:13 von Lara_Hien
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gehören die vor Mutterschaft geleisteten Nachtzuschläge zur Berechnung des Mutterschutzgeldes dazu ?

Muss ich diese manuell eingeben?

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cro
Experte
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Hallo,

alle Leistungen, die der Arbeitgeber regelmäßig leistet, zählen zum Nettoentgelt für die Durchschnittsberechnung. Dazu gehören auch immer alle SFN--Zuschläge.

Gruß

C. Rohwäder

DATEV-Mitarbeiter
Lara_Hien
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

Sie rechnen für eine Mitarbeiterin Mutterschutz ab. Die Arbeitnehmerin hat vor Beginn der Mutterschutzfrist Nachtzuschläge erhalten.

Informationen zur Ermittlung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld finden Sie im Infodokument AAG: Elektronisches Erstattungsverfahren (U1/U2)- Hintergrund.

Unter Punkt 11 Ermittlung Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld finden Sie folgenden Auszug:

"Der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld wird in beiden Lohnprogrammen automatisch ermittelt. Basis für die Berechnung bilden die Werte aus den Lohnkonten der letzten 3 Monate.

Folgendes wird automatisch als laufendes Brutto vereinbart berücksichtigt:

- Alle SV-pflichtigen Entgeltbestandteile (Lohnarten)

- Alle steuerfreien, aber SV-pflichtigen Entgeltbestandteile, wie zum Beispiel SFN-Zuschläge

- Arbeitgeberzuschuss zu VWL"

Des Weiteren finden Sie hier auch Informationen zur Angabe von abweichenden Verdienstangaben für die Berechnung des Mutterschaftsgeldzuschusses.

Viele Grüße

Lara Hien

Personalwirtschaft

DATEV eG

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letzte Antwort am 20.02.2019 14:02:13 von Lara_Hien
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