Hallo,
eine Arbeitnehmerin hat eine Kinderkrankmeldung eingereicht und arbeitet auf 450,00 EUR Basis.
Bekommt Sie Fehlzeit von der KK oder BUN erstattet?
Ist der Arbeitgeber verpflichtet die Fehlzeit zu bezahlen?
Oder hat die Arbeitnehmerin nur einen gesetzlichen Anspruch auf unbezahlte Freistellung?
Hallo,
Minijobber haben keine Anspruch auf Krankengeld. Die weiteren Fragen kann man mit ja beantworten, sollte aber die gängigen Handlungsweisen des Arbeitgebers beachten.
Gruß
C. Rohwäder