Hallo,
Mandant nutzt seit Januar 2018 Unternehmen online und seit November 2018 auch über die Anwendung Bank über Unternehmen online.
Die Gehaltszahlungen hat er bisher immer mit Begleitzettel bei der Bank überwiesen, und so soll es auch zukünftig gemacht werden.
In LuG habe ich gespeichert: "SEPA-Überweisung" und "Übermittlung SEPA-Überweisung ins RZ mit Freigabe über Begleitzettel/Bankportal"
Seit November 2018 (ab Nutzung der Anwendung Bank in Unternehmen online) fließen die Zahlungsaufträge dort hinein. Der Mandant möchte jedoch nicht, dass die Überweisungen hier sichtbar sind, damit seine Angestellten diese nicht einsehen können. Er möchte weiterhin die Zahlungen über Begleitzettel und als Sammelauftrag freigeben. Wie kann ich steuern, dass die Zahlungen direkt an die Bank geleitet werden?
@ Frau Schöneweis, bisher konnte mir leider noch nicht weitergeholfen werden, eigentlich warte ich noch auf Rückmeldung der DATEV.
Gruß Birgit Kurewitz
Guten Morgen,
jetzt muss ich meine Frage nochmal nach oben holen.
Die nächste Lohnabrechnung rückt bedenklich nahe.
Hat hier niemand eine Lösung?
Hallo,
versuche es mal.
Haben Sie beim Mandanten > Extras > Einstellungen > Online-AW einen Haken gesetzt?
Und/Oder bei Bankverbindungen > Zahlungserstellung > Übermittlungsweg die RZ-Bereitstellung für UO hinterlegt?
Gruß
C. Rohwäder
Hallo C. Rohwdäder
vielen Dank erstmal für die Rückmeldung
Haben Sie beim Mandanten > Extras > Einstellungen > Online-AW einen Haken gesetzt?
Nein habe ich nicht
Und/Oder bei Bankverbindungen > Zahlungserstellung > Übermittlungsweg die RZ-Bereitstellung für UO hinterlegt?
Gruß Birgit Kurewitz
Also als erstes würde ich die SmartCard Rechte anpassen und die Lohnaufträge nur für den GF sichtbar machen (geht natürlich nur wenn jeder einen eigenen Zugang hat).
Dann sehen die sonstigen Mitarbeiter wenigstens die ZV Aufträge nicht.
Standardmäßig werden die Lohn Sammler auch nicht auf dem Kontoauszug aufgelöst.
Hallo Adreas Schön,
ja, das werden wir auch machen, aber wie kommen die Zahlungsaufträge an die Bank?
Ansonsten mal das Info DB Dok
http://www.datev.de/lexinform-infodb/1035029
anschauen.
Info draus: "Wenn in Bank online keine Freigabe bis zum erfassten Weitergabetermin durchgeführt wird, werden die Zahlungen nicht an die Bank weitergeleitet. Die Freigabe erfolgt mit dem unterschriebenen Sammelauftrag.
Aber warum löst Ihr Mandant dann den Lohn nicht gleich über UO aus? (Limit?)
Weil man es so macht, wie es immer war.
Ich werde mal nachfragen, ob er die Überweisungen über UO ausführen möchte, ich glaube aber nicht, er hat Bedenken, dass die Arbeitnehmer was sehen könnten.
Dann ist die Lösung wohl:
Rechte anpassen, dass nur der Chef die Lohnüberweisungen sieht
Zahlungsdateien nach UO übertragen
Wenn keine Freigabe bis zum eingestellten Termin erfolgt, gehen die Daten automatisch an die Bank und können mit Begleitzettel freigegeben werden.