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Direktversicherung mit AG-Zuschuß

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letzte Antwort am 11.02.2019 13:55:32 von t_r_
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info15
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Ich will für einen MA eine neue DV mit 15% AG-Zuschuß anlegen. Wie mache ich das?

Es sollen gesamt 220,00€/Monat an die Allianz gehen. Darin enthalten sind dann neben der eigenen Sparrate von 191,00€ auch die 15% als Arbeitgeberzuschuß also 29,00€.

Wie es ohne den AG-Zuschuß geht, weiß ich schon. Nur seit 1.1.19 gibt es ja die Verpflichtung zum AG-Zuschuß zur DV.

Kann mir jemand einen Tipp geben?

t_r_
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Hallo,

das ist wirklich gut gelöst.

Auf Mandantenebene können über den Punkt AG-Pflichtzuschuss bAV die verschiedenen Varianten der Berechnung des Zuschusses über eine Drop-Down-Auswahl einrichten. Die Bezeichnung können Sie selbst vornehmen.

Danach gehen Sie auf Personalebene über den bAV-Assistenten. Richten Sie eine arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung über den vollen Betrag ein. Sie müssen dann einmal aus den Bereich bAV des Arbeitnehmers raus. Dann gehen Sie über den Punkt Direktversicherung in den Vertrag rein. Dort sehen Sie in der Mappe "allgemeine Daten" die Möglichkeit "Variante AG-Zuschuss". Den wählen Sie aus und ordnen die gewünschte Variante zu. Dann wird Arbeitgeberanteil automatisch, wie gewünscht, berücksichtigt.

Viele Grüße

T. Reich

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info15
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Hallo,

das war schon ein guter Tipp.

Jetzt habe ich aber trotzdem noch eine Frage.

Wenn ich das so erfasst habe wie beschrieben, wird beim Steuer-Brutto der AN-Anteil abgezogen. Das paßt.

Beim SV-Brutto wird auf das Stundenlohn-Brutto der AG-Anteil draufgerechnet aber der AN-Anteil nicht wieder abgezogen. Meines Erachtens nach müßte da auch der AN-Anteil abgezogen werden.

Ist das so richtig bzw. was muß ich ändern?

Grüße aus dem Sauerland

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t_r_
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Hallo,

das zu versteuernde und zu verbeitragende Bruttoentgelt muss um den Gehaltsverzicht (Lohnart 3040) in Ihrem Fall gemindert sein.

Das ausgewiesene Gesamtbrutto wird nicht um den Gehaltsverzicht bAV gekürzt. Deshalb wird im Nettoabzugsbereich der Arbeitnehmeranteil bAV wieder abgezogen (Lohnart 9820)

Arbeitgeberanteile bAV werden nicht in das Gesamtbrutto eingerechnet. Der bAV-AG-Pflichtzuschuss (LA 5200) taucht nur einmal in de Bruttolohnarten auf, sozusagen nachrichtlich. Es wird nirgends damit weitergerechnet.

Beim SV-Brutto wird auf das Stundenlohn-Brutto der AG-Anteil draufgerechnet aber der AN-Anteil nicht wieder abgezogen.

Was meinen Sie? das verstehe ich nicht.

Viele Grüße

T. Reich

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info15
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Hallo,

folgendermaßen rechnet DATEV (Zahlen als Beispiel):

1000  Stundenlohn         2750,00

3010  DV Gehaltsverz.      191,30

3040  Gehaltsverz. mon.  191,30-

5260  DV AG-Pflichtz          28,70

Daraus wird das Steuer-Brutto mit 2558,70 (2750,00- 191,30) errechnet.

Bei SV-Brutto rechnet Datev  2750,00+28,70 = 2778,70 !  Und das ist doch nicht richtig oder?

Am Ende wird mit Lohnart 9820 wieder 191,30 abgezogen. Das paßt.

Grüße

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t_r_
Allwissender
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Bei SV-Brutto rechnet Datev  2750,00+28,70 = 2778,70 !  Und das ist doch nicht richtig oder?

Nein, es müsste genau wie beim Steuerbrutto aussehen. 2558,70 (2750,00-191,30). Bei mir wird auch so gerechnet. Mir fällt erfassungstechnisch auch keine Möglichkeit ein, wie Ihr Ergebnis rauskommen kann.

Haben Sie es schon bei mehreren Arbeitnehmern getestet? Oder einem anderen Mandanten?

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info15
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Hallo,

ich hatte wohl einen Haken falsch gesetzt! (bei "Vertrag soll nach §40 pauschal versteuert werden")

Jetzt ist der haken raus und das Ergebnis ist:

1000  Stundenlohn         2750,00

--> 3010 ist entfallen

3040  Gehaltsverz. mon.  191,30-

--> neu 4720  Betr. AV Gehaltsverz. 191,30

5260  DV AG-Pflichtz          28,70 --> geändert in 5200  baAV AG-Pflichtz

Jetzt ist das St-Brutto bei 2558,70 und auch das SV-Brutto bei 2558,70.

Ich denke jetzt paßt alles.

Vielen Dank.

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t_r_
Allwissender
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OK. Das sieht besser aus.

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7
letzte Antwort am 11.02.2019 13:55:32 von t_r_
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