Hallo, ich habe das Aufleben eines Forderungsverzichts infolge des Besserungseintritts entsprechend den Vorgaben in die KStE und KSt1F eingetragen. Das Einlagekonto wurde entsprechend gemindert. Ist es richtig, dass ein Eintrag in Zeile 20b der Anlage WA unterbleibt? Technisch ist es zumindest in der Konstellation mit dem Eintrag in der KSt1F nicht möglich.
Hallo Frau Müller,
die Zeile 20b der Anlage WA wird nur dann gefüllt, wenn in den Zeilen 13-16, 17a und 19 der WA sowie lt. Zeile 18a (KSt 1 F) und lt. Zeile 3a (KSt 1 F 27/28) Einträge/Leistungen vorhanden sind, die das Einlagekonto (alle Zeilenangaben und Formulare betreffen den VZ 2014).
Sind die genannten Zeilen leer, muss auch die Zeile 20b der Anlage WA leer bleiben.
Mit freundlichem Gruß
Ute Höpfner
DATEV eG