Hallo, ich habe das Aufleben eines Forderungsverzichts infolge des Besserungseintritts entsprechend den Vorgaben in die KStE und KSt1F eingetragen. Das Einlagekonto wurde entsprechend gemindert. Ist es richtig, dass ein Eintrag in Zeile 20b der Anlage WA unterbleibt? Technisch ist es zumindest in der Konstellation mit dem Eintrag in der KSt1F nicht möglich.
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