Eine Frage zu der Erstattung von Verpflegungsaufwendungen an Arbeitnehmer:
Im LEXinform Dokument 5302628 gibt es hierzu ein Beispiel, dort wird dem Arbeitnehmer seine Reisekosten (155,10 Euro) erstattet, ohne das Frühstück (10 Euro) und mit Verpflegungskostenpauschale (24 Euro), effektiv also 14 Euro mehr als die tatsächlich belegten Kosten.
Hätte der Arbeitgeber hier nicht auch 174,30 Euro erstatten können? Komplette Reiskosten einschließlich Frühstück und Verpflegungspauschale um 4,80 Euro (20% von 24 Euro) gekürzt?