Liebe Community,
bei uns erhalten auch Geringverdiener (bis 2.200 Euro) vom Arbeitgeber einen VWL-Anteil, der bei manchen umgewandelt wird und in die Altersvorsorge (Direktversicherung) einfließt. Das heißt doch, dass wir als Arbeitgeber dann auch profitieren (Abzug von der Lohnsteuer)? Oder gilt die Regelung nur bei Neuverträgen ab 2019?
Herzlichen Dank für Unterstützung!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
prüfen Sie bitte, ob die Verträge zur Betrieblichen Altersvorsorge förderfähig sind. Ist dies der Fall, können Sie die Einstellungen in den Verträgen vornehmen.
Im Dokument 1020917 - Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ab 2018 finden Sie weitere Hilfestellungen.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Die Geringverdiener-Förderung darf nicht auf den verpflichtenden ArbG-Zuschuss bei der Entgeltumwandlung angewendet werden.
Es ist somit i.d.R. eine separate arbeitgeberfinanzierte bAV-Förderung zu gewähren, wenn Sie als Unternehmen die Förderung beanspruchen wollen.
LG
Tobias
Vielen Dank, das wurde mir mittlerweile auch von der entsprechenden Versicherung so mitgeteilt.