abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Steuerfreie Fahrkostenzuschüsse

5
letzte Antwort am 10.01.2019 15:52:00 von samaras
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
samaras
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 6
926 Mal angesehen

Hallo zusammen,

ich wünsche allen ein frohes und gesundes neues

Jahr.

Es geht um Fahrkostenzuschüsse zu Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Wir haben als Arbeitgeber in Hamburg einige Mitarbeitern, die einen AG-Zuschuß für ein Profiticket bekommen. (bei HVV in Hamburg).

Ich bekomme jetzt den Hinweis bei Lohn und Gehalt:

Im zuordnungsmonat 01.2019 werden 14.05€ mit der Lohnart 3346 AG-Zuschuß Proficard über Bezüge abgerechnet. Die Lohnart 3346 ist aber für Fahrkostenzuschüsse zu Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln reserviert(steuerfrei ab 01/2019). Für den Fall dass Sie steuerfreie Reisekosten abrechnen möchten, ist laut Entgeldbescheinigungsverordnung der Bezug im Brutto/Netto Formular unterhalb des Nettoverdienstes auszuweisen. Prüfen Sie den Sachverhalt, wenn Sie Reisekosten abrechnen verwenden Sie die Lohnart 9610(Fahrkosten).

Hat jemand den gleichen Fall? Wie kann man am besten vorgehen? Muss ich erst bei dem Hamburger Verkehrsverbund klären, ob es um steuerfrei Fahrkostenzuschüsse handelt? Was muss ich dann in Datev machen bzw. ändern?

VG

Christos Samaras

ckuepper
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 6
540 Mal angesehen

Guten Tag Herr Samaras,

Beitrag geändert!

Es geht bei der Nettolohnart um die Reisekosten, wie von Herrn Lutz beschrieben.

Sorry, hatte das verwechselt.

Freundliche Grüße

Claus Küpper

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 3 von 6
540 Mal angesehen

Moin,

das würde ich jetzt anders sehen:

Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb bleiben ein Bruttobezug und sind (sofern es sich um ein Jobticket handelt) steuerfrei. Bisher galt dies nur, wenn ggf. die € 44,00-Freigrenze zur Anwendung kam.

In den Nettobezügen sind Reisekosten auszuweisen, nicht aber die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb.

Insoweit würde ich den Hinweis im Programm als das nehmen, was er ist: Ein Hinweis. Aber kein Grund eine Änderung durchzuführen.


Viele Grüße

Uwe Lutz

samaras
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 6
540 Mal angesehen

Hallo Herr Müller,

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Viele Grüße

Christos Samaras

0 Kudos
samaras
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 6
540 Mal angesehen

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Viele Grüße

Christos Samaras

0 Kudos
samaras
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 6
540 Mal angesehen

Vielen Dank Herr Lutz!

Viele Grüße

Christos Samaras

0 Kudos
5
letzte Antwort am 10.01.2019 15:52:00 von samaras
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage