Hallo,
ich habe eine Mitarbeiter im Krankengeldbezug (K6). Diesem soll Erholungsbeihilfe ausgezahlt werden.
Darf ich das?
Wäre für eine Antwort sehr dankbar... 🙂
Mal so aus dem Bauch heraus: Wenn der MA drei Monate vor oder nach der Zahlung der Erholungsbeihilfe in den Urlaub geht (gegangen ist), sehe ich keine Schwierigkeiten. Wenn er allerdings nicht im Urlaub war in den letzten drei Monaten und so erkrankt ist, dass er auch in den nächsten drei Monaten im Krankengeldbezug bleibt, könnte es schwierig werden.