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Sammelüberweisung (Überprüfen ob Datenübermittlung stattgefunden hat)

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letzte Antwort am 14.12.2018 11:42:11 von kaderk_
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kaderk_
Beginner
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Nachricht 1 von 4
458 Mal angesehen

Guten Tag,

der Mandant hat mir mitgeteilt, dass der Sammelüberweisungsträger nicht ausgeführt werden kann, bzw. dass die Zahlungsdatei im Zahlungssystem nicht angekommen ist.  Der Sammelüberweisungsträger wurde wie bisher erstellt. Bisher gab es auch keine Probleme und die Zahlungen konnten immer ausgeführt werden. Eine Änderung der Daten habe ich auch nicht vorgenommen.

Wie kann man überprüfen, ob die Daten ausgeführt worden sind bzw. ob die Datenübermittlung stattgefunden hat?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

andreas_briefs
Fachmann
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Nachricht 2 von 4
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Hallo,

ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich würde mir im Programm Zahlungsverkehr in der Rubrik Zahlungsaufträge im Punkt DATEV-RZ einmal die Übersicht SEPA (DATEV-RZ) aufrufen.

Beste Grüße

Andreas Briefs

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 4
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Hallo Community,

@Herrn Briefs: Danke für Ihren Beitrag. Ich kann Ihre Aussage bestätigen - bei einer Datenübermittlung über das Rechenzentrum müssen die Daten im DATEV Zahlungsverkehr im Bereich DATEV-RZ sichtbar sein.

Ergänzend möchte ich noch Folgendes hinzufügen:

Sofern Ihre Zahlungsauswertungen (z. B. Auswertungsnummer 200 für Lohn- und Gehaltszahlungen) in der Datenübermittlung auf "DÜ an Institutionen" geschlüsselt sind, wird immer auch ein Datenübermittlungsprotokoll (z. B. Auswertungsnummer 202 "DÜ-Protokoll Überweisung Lohn/Gehalt") erstellt. Dieses Protokoll ist für Sie eine Bestätigung, dass die Übermittlung an das Rechenzentrum der Bank erfolgt ist.

Liebe Grüße

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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kaderk_
Beginner
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Nachricht 4 von 4
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Vielen Dank für die Rückmeldung.

Diese Auswertung habe ich erhalten. Ich bin auch davon ausgegangen, dass die Übermittlung stattgefunden hat. Auch im Programm Zahlungsverkehr wurde eine erfolgreiche Datenübermittlung dokumentiert.

Wieso der Mandant die Daten im Zahlungssystem nicht abrufen konnte, kann ich leider auch nicht nachvollziehen. Diesen Monat werde ich dies nochmals überprüfen.

Vielen Dank für die Rückmeldungen...

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letzte Antwort am 14.12.2018 11:42:11 von kaderk_
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